Betreff
Antrag des TSV Neunhof 1925 e.V. auf Investitionszuschuss für die Errichtung eines 2. Flucht- und Rettungsweges (Außentreppe mit Fluchttür) und Erneuerung/Änderung der Haupteingangstür
Vorlage
FB 6/016/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

Dem TSV Neunhof e.V. wird für die Errichtung eines 2. Flucht- und Rettungsweges (Außentreppe mit Fluchttür) und die Erneuerung/Änderung der Haupteingangstür ein 10%-iger Investitionszuschuss in Höhe von maximal 2.363,15 EUR gewährt.

 

Darüber hinaus wird dem TSV Neunhof e.V. ein Zuschuss zu der veranschlagten Eigenleistung in Höhe von maximal 255,00 EUR gewährt.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2021 und entsprechender Erläuterung vom 10.11.2021 beantragt der TSV Neunhof 1925 e.V. einen Investitionszuschuss für die Errichtung eines 2. Flucht- und Rettungsweges (Außentreppe mit Fluchttür) und die Erneuerung/Änderung der Haupteingangstür gem. den Auflagen aus der Baugenehmigung B-2018-796-2 vom 23.10.2020 bzw. 02.02.2021.

Aufgrund der Tatsache, dass im Obergeschoss eine Gaststätte mit 70 Gastplätzen betrieben wird hat der TSV Neunhof 1925 e.V. die Auflage zur Errichtung eines 2. Flucht- und Rettungsweges bekommen, da seitens der Bauordnungsbehörde erhebliche Bedenken bestehen, dass  der zweite Rettungsweg aufgrund der genannten Personenzahl über Rettungsgeräte der Feuerwehr zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Haupteingangstür zu ändern bzw. zu erneuern.

Der Verwaltung wurde eine umfangreiche Kostenschätzung des Vereins vorgelegt. Diese Kostenschätzung teilt sich auf in Eigenleistungen (Stunden, Maschinen und Geräte) mit einer Summe von 255 Stunden und in klassische Investitionskosten (Fremdkostenaufstellung lt. Angeboten/Kostenschätzungen) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 23.631,50 EUR brutto.

 

Der Verwaltung wurden zu den Investitionskosten zwei Kostenvoranschläge in Höhe von insgesamt 11.120,55 EUR vorgelegt.

Nach Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass 23.631,50 EUR als förderfähige Gesamtkosten anerkannt werden. Die vorliegenden Kostenvoranschläge wurden seitens der Verwaltung positiv auf ihre Plausibilität geprüft.

 

Weiterhin ist festzuhalten, dass in den Förderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz die Bezuschussung von Arbeitsstunden/Eigenleistung nicht explizit geregelt ist. In der Verwaltungspraxis wird diese Eigenleistung mit 10,00 EUR pro Arbeitsstunde angesetzt und es besteht die Möglichkeit diese im Rahmen des zustehenden Ermessens in der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen. Somit ergibt sich für die Eigenleistungen eine der Förderung zugrunde zu legende Summe in Höhe von 2.550,00 EUR (255 h x 10,00 EUR).

Die Verwaltung schlägt daher einen 10%igen Investitionszuschuss gem. den Richtlinien zur Vereinsförderung in Höhe von insgesamt 2.618,15 EUR vor. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.