Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:
Dem TSV Neunhof e.V. wird für die Errichtung eines 2. Flucht- und
Rettungsweges (Außentreppe mit Fluchttür) und die Erneuerung/Änderung der
Haupteingangstür ein 10%-iger Investitionszuschuss in Höhe von maximal 2.363,15
EUR gewährt.
Darüber hinaus wird dem TSV Neunhof e.V. ein Zuschuss zu der
veranschlagten Eigenleistung in Höhe von maximal 255,00 EUR gewährt.
Mit Schreiben vom 12.10.2021 und
entsprechender Erläuterung vom 10.11.2021 beantragt der TSV Neunhof 1925 e.V.
einen Investitionszuschuss für die Errichtung eines 2. Flucht- und
Rettungsweges (Außentreppe mit Fluchttür) und die Erneuerung/Änderung der Haupteingangstür
gem. den Auflagen aus der Baugenehmigung B-2018-796-2 vom 23.10.2020 bzw.
02.02.2021.
Aufgrund
der Tatsache, dass im Obergeschoss eine Gaststätte mit 70 Gastplätzen betrieben
wird hat der TSV Neunhof 1925 e.V. die Auflage zur Errichtung eines 2. Flucht-
und Rettungsweges bekommen, da seitens der Bauordnungsbehörde erhebliche
Bedenken bestehen, dass der zweite
Rettungsweg aufgrund der genannten Personenzahl über Rettungsgeräte der
Feuerwehr zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Haupteingangstür zu
ändern bzw. zu erneuern.
Der Verwaltung wurde eine umfangreiche
Kostenschätzung des Vereins vorgelegt. Diese Kostenschätzung teilt sich auf in
Eigenleistungen (Stunden, Maschinen und Geräte) mit einer Summe von 255 Stunden
und in klassische Investitionskosten (Fremdkostenaufstellung lt.
Angeboten/Kostenschätzungen) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 23.631,50 EUR
brutto.
Der Verwaltung wurden zu den
Investitionskosten zwei Kostenvoranschläge in Höhe von insgesamt 11.120,55 EUR
vorgelegt.
Nach Prüfung der Unterlagen ist
festzustellen, dass 23.631,50 EUR als förderfähige Gesamtkosten anerkannt
werden. Die vorliegenden Kostenvoranschläge wurden seitens der Verwaltung
positiv auf ihre Plausibilität geprüft.
Weiterhin ist festzuhalten, dass in den
Förderrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz die Bezuschussung von
Arbeitsstunden/Eigenleistung nicht explizit geregelt ist. In der
Verwaltungspraxis wird diese Eigenleistung mit 10,00 EUR pro Arbeitsstunde
angesetzt und es besteht die Möglichkeit diese im Rahmen des zustehenden
Ermessens in der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen. Somit ergibt sich für
die Eigenleistungen eine der Förderung zugrunde zu legende Summe in Höhe von
2.550,00 EUR (255 h x 10,00 EUR).
Die Verwaltung
schlägt daher einen 10%igen Investitionszuschuss gem. den Richtlinien zur
Vereinsförderung in Höhe von insgesamt 2.618,15 EUR vor. Die Mittel stehen im
Haushalt zur Verfügung.