Betreff
Förderung der Elektromobilität - Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
- Maßnahmenbeschluss
Vorlage
FB 5/147/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf unterstützt den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge durch die Installation von insgesamt neun weiteren öffentlichen Ladesäulen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen Schönberg, Neunhof, Simonshofen und Oedenberg unter der Voraussetzung, dass eine Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt wird.

 

Die Investitionskosten in Höhe von rd.190.000 € (einschl. rd. 10 % sonst. Kosten) werden bei den Planungen des Haushalts 2022 berücksichtigt. Der nach Abzug der Förderung verbleibende Eigenanteil beträgt 80.000 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, denn Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2 Emissionen. Voraussetzungen für diese Förderung sind:

-       Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien

-       Öffentliche, zeitlich uneingeschränkte Zugänglichkeit

 

 Antragstellung

Art der Ladepunkte

Fördersatz

Max. Förderbetrag

bis 31.12.2021

Normalladepunkt

   80%

4.000 €

bis 31.12.2021

Schnellladepunkt

80%

 16.000 €

 

Da sich das Förderprogramm u.a. auch an Kommunen richtet, schlägt die Verwaltung den Ausbau der vorhandenen Ladeinfrastruktur vor, sofern das Förderprogramm noch nicht ausgeschöpft ist.

Die Verwaltung hat hierzu zusammen mit den Städtischen Werken ein Konzept ausgearbeitet. An geeigneten Stellen sollen über das Stadtgebiet verteilt zusätzliche Ladestationen mir jeweils 2 Ladepunkten entstehen. In den Ortsteilen Simonshofen, Neunhof, Schönberg und Oedenberg soll ebenfalls eine Ladesäule aufgestellt werden. Auswahlkriterium ist bei der Festlegung die Größe des Ortsteils, die Nähe zu einer Gastwirtschaft, eines Ladens sowie zu gut frequentieren Wandergebieten.

Die gewählten Standorte und der kalkulierte Eigenanteil sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Neben der Aufstellung dieser Ladeeinrichtungen wird die Verwaltung bei den ortsansässigen (Einzelhandels)-Betrieben und Tankstellen auf die aktuellen Förderprogramme hinweisen und für die Installation von öffentlich zugänglichen Ladesäulen werben.