- Maßnahmenbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Die Stadt Lauf unterstützt den Aufbau einer öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge durch die Installation von insgesamt
neun weiteren öffentlichen Ladesäulen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen
Schönberg, Neunhof, Simonshofen und Oedenberg unter der Voraussetzung, dass
eine Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur gewährt wird.
Die Investitionskosten in Höhe von rd.190.000 € (einschl. rd. 10 %
sonst. Kosten) werden bei den Planungen des Haushalts 2022 berücksichtigt. Der
nach Abzug der Förderung verbleibende Eigenanteil beträgt 80.000 €.
Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Förderanträge zu
stellen. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert den
Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
denn Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2
Emissionen. Voraussetzungen für diese Förderung sind:
-
Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien
-
Öffentliche, zeitlich uneingeschränkte Zugänglichkeit
Antragstellung |
Art der Ladepunkte |
Fördersatz |
Max. Förderbetrag |
bis 31.12.2021 |
Normalladepunkt |
80% |
4.000 € |
bis 31.12.2021 |
Schnellladepunkt |
80% |
16.000 € |
Da sich das Förderprogramm u.a. auch an Kommunen richtet, schlägt die
Verwaltung den Ausbau der vorhandenen Ladeinfrastruktur vor, sofern das
Förderprogramm noch nicht ausgeschöpft ist.
Die Verwaltung hat hierzu zusammen mit den Städtischen Werken ein
Konzept ausgearbeitet. An geeigneten Stellen sollen über das Stadtgebiet
verteilt zusätzliche Ladestationen mir jeweils 2 Ladepunkten entstehen. In den
Ortsteilen Simonshofen, Neunhof, Schönberg und Oedenberg soll ebenfalls eine
Ladesäule aufgestellt werden. Auswahlkriterium ist bei der Festlegung die Größe
des Ortsteils, die Nähe zu einer Gastwirtschaft, eines Ladens sowie zu gut
frequentieren Wandergebieten.
Die gewählten Standorte und der kalkulierte Eigenanteil sind der
beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Neben der Aufstellung dieser Ladeeinrichtungen wird die Verwaltung bei
den ortsansässigen (Einzelhandels)-Betrieben und Tankstellen auf die aktuellen
Förderprogramme hinweisen und für die Installation von öffentlich zugänglichen
Ladesäulen werben.