Betreff
Hochwasserschutz Bitterbach - HRB Eschenauer Straße
-Information über den aktuellen Sachstand und weiteres Vorgehen
Vorlage
FB 5/146/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt

 

- die geänderten Bemessungsgrundlagen

- den verringerten Bauumfang (kein zusätzlicher Durchlass, keine Hochwasserschutzmauer)

 

zur Kenntnis.

 

Die Beschlüsse vom 17.11.2016 werden nicht weiter verfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Hochwasserschutz für den Bitterbach auf Basis der aktuellen Bemessungsgrundlagen vom Oktober 2019 neu zu planen und die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

Aufgrund der Hochwasserereignisse in der Vergangenheit hat die Stadt Lauf bereits 2001 ein Konzept zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes in Auftrag gegeben, welches insgesamt drei nacheinander angeordnete Hochwasserrückhaltebecken im Bereich des Bitterbachs vorsieht. Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Gerinneertüchtigung zur betrieblichen Sicherheit im Unterlauf des Bitterbachs unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens HRB „Stauweiher“ durchgeführt. Bis auf das HRB „Eschenauer Straße“ wurden alle vorgesehenen Maßnahmen realisiert.

 

Um einen größtmöglichen Schutz aller Anlieger des Bitterbachs zu erzielen, wurde im Rahmen der Planungen zum HRB „Eschenauer Straße“ an verschiedenen Standorten die Schaffung oder Vergrößerung von Rückhaltevolumina untersucht, u. a. der Bau von weiteren RRBs bei Vogelhof. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten untersucht, das Volumen des HRB „Eschenauer Straße“ zu vergrößern. Diese wurden zusammen mit verschiedenen Arten der Drosselung mit Hilfe eines sog. Niederschlags-Abflussmodells geprüft.

 

Die wirtschaftlichste Variante sah neben einem zweiten Durchlass mit einem Durchmesser von 2,50 m und eine Staumauer mit einer Höhe von 1,50 m entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken vor. In Verbindung mit einem zusätzlichen Drosselorgan hätte der maximale Abfluss konstant auf 14,80 m³/s gedrosselt und ein Rückhaltevolumen von

36.000 m³ erreicht werden können.

 

Diese Variante wurde am 17.11.2016 dem Stadtrat vorgestellt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Entwurf auf dieser Basis ausgearbeitet werden soll.

 

Im Zuge der Entwurfserstellung sollten mit Hilfe des mittlerweile aktuell gängigem Verfahren der „2 D Modellierung“ die möglichen Auswirkungen des neuen Beckens auf den Hochwasserabfluss ermittelt werden. Hierzu wurde der Bitterbach auf eine Gesamtlänge von 1,8 km genau vermessen und der Ist-Zustand hydraulisch simuliert.

 

Für diese Simulation wurden aktuelle Bemessungsabflüsse benötigt, die das Wasserwirtschaftsamt im Oktober 2019 nach einer voran gegangenen Neuberechnung der Stadt zur Verfügung gestellt hat. Der vom WWA mitgeteilte hundertjährliche Hochwasserabfluss ist mit 14,4 m³/s nun deutlich niedriger als der bisherige Abfluss.

Der zweite Durchlass und die Hochwasserschutzmauer sind aufgrund dessen nicht mehr erforderlich. Auch in Bezug auf den Gewerbebetrieb am Unterlauf des Bitterbachs sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Nach derzeitigen Überlegungen sind lediglich ein Rechen unmittelbar vor dem vorhandenen Durchlass und ein Wildholzrechen weiter oberhalb im Bachlauf erforderlich.

Das Wasserwirtschaftsamt begründet den niedrigeren Wert mit heutigen, genaueren Berechnungsmethoden. Außerdem sind genauere Geländedaten verfügbar. So hat ein längerer Fließweg einen niedrigeren Abflussscheitelwert zur Folge und eine exaktere Einteilung der hydrologischen Bodentypen führt zu einem niedrigeren Abflussbeiwert und somit zu einem höheren Versickerungsanteil.