Betreff
Wasserkraftschnecke am Industriemuseum, Pegnitzwehr II
Vorlage
FB 5/144/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Das Projekt Wasserkraftschnecke am Industriemuseum, Pegnitzwehr II wird derzeit nicht weiter verfolgt.

 

Im August 2013 wurde seitens der Stadt Lauf ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Wasserkraftschnecke am Wehr II, auf der linken Flussseite (gegenüber dem Industriemuseum) eingereicht.
Vorgesehen war die Baugenehmigung und Betriebserlaubnis seitens der Stadt Lauf zu erwirken und anschließend die Finanzierung, Umsetzung und den Betrieb in Bürgerhand (z.B. Bürgerwasserkraftgenossenschaft) zu übergeben.

Im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt sowie des Wasserwirtschaftsamts wurden 08/2013, 11/2013, 02/2014 und 10/2014 zahlreiche Nachforderungen (Altrechte, Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, technische Unterlagen, etc.) gestellt, sowie angeregt die Genehmigung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu erwirken. Sämtliche Unterlagen wurden seitens der Stadt Lauf vorgelegt.

 

Nachdem bis Mitte 2015 seitens des Landratsamtes keine Abwägung bzw. Genehmigung erfolgte wurden lt. Schreiben vom 14.07.2015 neue Verwaltungsvorschriften zum Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischen Wassergesetz in Kraft gesetzt. Diese beinhalteten neue Prüfkriterien, die im Rahmen des ersten Antrages aus 2013 nicht geprüft wurden. Das Landratsamt forderte daraufhin die Erstellung eines komplett neuen Antrags. Dieser wurde seitens der Stadt Lauf im Juni 2016 eingereicht.

 

Nach durchgeführter Öffentlichkeitbeteiligung und Prüfung ging im Juli 2018 ein Vorentwurf zur Bewilligung bei der Stadt Lauf ein. Die Prüfung des Vorentwurfs wurde seitens der Stadt Lauf zunächst zurückgestellt, da für die neu geplante Bebauung des Bauhofgrundstücks in der Glockengießerstraße noch Gutachten hinsichtlich des Schallschutzes abgewartet werden mussten und eine mögliche Bebauung nicht gefährdet werden sollte. Die positive Stellungnahme zum Vorentwurf des Genehmigungsbescheids der Wasserkraftschnecke der Stadt Lauf erfolgte im Juli 2019.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, hat sich jedoch zwischenzeitlich die Gesetzeslage derart geändert, dass nach Aussage des Landratsamtes keine rechtssichere Genehmigung mehr erteilt werden kann.

 

Um vor diesem Hintergrund und zwischenzeitlich eingegangenen Einwendungen mit hohem Klagepotential eine rechtssichere Entscheidung zu erhalten, ist aus Sicht des Landratsamtes eine Überarbeitung der kompletten Antragsunterlagen unter Berücksichtigung vorliegender Stellungnahmen, Einwände und der Darstellung konkreter Abhilfemaßnahmen, notwendig. Weiterhin ist eine erneute Vorprüfung nach UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) erforderlich. Auf Grundlage dieser Daten kann dann neu in das Verfahren eingestiegen, d.h. die betroffenen Stellen und die Öffentlichkeit, gehört werden.

 

Die mittlerweile 8 Jahre dauernde Genehmigungsphase macht es erforderlich, die 2013 erstellte Wirtschaftlichkeitsprognose zu Überarbeiten. Nach erster Einschätzung des Stadtbauamtes sowie des Vertreters der Energieagentur Nürnberger Land ist aufgrund der stark gestiegenen Baukosten bei in etwa gleichbleibender Einspeisevergütung und der absehbaren Verringerung der zur Verfügung stehenden Wassermenge eine Wirtschaftlichkeit innerhalb von 25 Jahren nicht mehr gegeben.

 

Auf Grund des vorgenannten Sachverhaltes verbunden mit hohem Kosten- und Zeitaufwand, bei gleichzeitig hohem Risiko eines negativen Bescheids, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.