Betreff
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard; Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
FB 1/096/2021
Aktenzeichen
914/FB 1/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

„Der aus dem Auftrag (06/2020) zur Glasfaseranbindung des Hermann-Keßler-Stifts zu leistende einmalige Baukostenbeitrag i. H. v. 113.050 Euro (brutto) wird im kameralen Stiftungshaushalt 2021 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt, nachdem die genehmigte Auszahlung im HJ 2020 nicht abgewickelt werden konnte. Die Deckung erfolgt aus der vorhandenen Sonderrücklage Grundstockvermögen der Stiftung.“

 

Mit Beschlüssen vom 18./20.06.2020 haben der zuständige Ausschuss und der Stadtrat die Glasfaseranbindung des Hermann-Keßler-Stifts an das Glasfasernetz der Stadt Lauf genehmigt.

Gleichzeitig wurde eine einmalige Baukostenbeteiligung i. H. v. 113.050 Euro an die beauftragte Firma genehmigt.

Dieser Betrag ist aus dem kameralen Stiftungshaushalt der Glockengießer-Spitalstiftung zu finanzieren; der Betrag wurde außerplanmäßig für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt.

 

Inzwischen sind die Arbeiten abgeschlossen, so dass die Beteiligung zu leisten ist. Allerdings wurde versehentlich der notwendige Betrag nicht im Stiftungshaushalt 2021 vorgesehen (nachdem er in 2020 nicht gebraucht worden war), so dass es jetzt einer nochmaligen formalen Genehmigung im Sinne des Haushaltsrechts bedarf.