a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2020
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HJ 2020
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
a) Bekanntgabe der
Jahresrechnungsergebnisse 2020
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen wurde das Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen.
Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
aa) Stadt Lauf
a.d.Pegnitz.
I.
Haushaltsansätze 2020 |
|||||
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
64.413.018,00 € |
||||
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
15.863.670,00 € |
||||
II.
Abschlussergebnis 2020 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
65.498.255,33 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
35.863,50 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
65.462.391,83 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. Zuführung zum VermHH) |
65.201.476,25 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
259.417,51 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
-1.498,07 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
65.462.391,83 € |
||||
|
|||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
12.174.393,00 € |
||||
+ neue
Haushaltseinnahmereste |
4.643.600,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltseinnahmereste |
1.447.542,04 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
15.370.450,96 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. SollÜ) |
3.527.528,17 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
12.286.603,95 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
443.681,16 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
|
15.370.450,96 € |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt in E+A |
80.832.842,79 € |
||||
darin
enthalten: |
|||||
Zuführung vom
Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
6.908.573,21 € |
||||
(Haushaltsansatz 4.633.877 €) |
|||||
Sollüberschuss 2020, d.
h. Zuführung zur Rücklage |
4.625,31 € |
||||
(Haushaltsansatz 69.970 €) |
|||||
III.
Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2020 |
|||||
|
|||||
Stand 31.12.2019 |
Stand 31.12.2020 |
||||
Allgemeine
Rücklage |
1.594.354,32 € |
1.598.979,63 € |
|||
Sonderrücklagen |
|||||
- Römer’sche Stiftung |
255.172,13 € |
258.202,15 € |
|||
- Kultur |
117.149,60 € |
102.398,82 € |
|||
Schuldenstand |
22.062.909,03 € |
20.719.823,15 € |
IV. Allgemeines
Weitere Ausführungen zu einzelnen Teilen der Jahresrechnung, wie Kassenreste, Haushaltsreste u. ä. sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2020 und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
ab) Glockengießer-Spitalstiftung St.
Leonhard
I.
Haushaltsansätze 2020 |
|||||
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
103.205,00 € |
||||
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
37.290,00 € |
||||
II.
Abschlussergebnis 2020 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
99.722,25 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
99.722,25 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. Zuführung zum VermHH) |
100.130,55 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
408,30 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
99.722,25 € |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
56.213,80 € |
||||
+ neue
Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
56.213,80 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. SollÜ) |
56.213,80 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
|
56.213,80 € |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt in E+A |
155.936,05 € |
||||
darin
enthalten: |
|||||
Zuführung vom
Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
56.213,80 € |
||||
(Haushaltsansatz 37.290 €) |
|||||
Sollüberschuss
2020, d. h. Zuführung zur Rücklage |
56.213,80 € |
||||
darin: Zuf.
a. d. allgemeinen Rücklage |
36.429,71 € |
||||
darin: Zuf.
Sonderrücklage Grundstockvermögen |
1.569,24 € |
||||
darin: Zuf. Instandhaltungsrücklage |
18.214,85 € |
||||
|
|||||
III.
Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2020 |
|||||
Stand 31.12.2019 |
Stand 31.12.2020 |
||||
Allgemeine
Rücklage |
187.860,92 € |
224.290,63 € |
|||
RL
Grundstockvermögen |
367.648,87 € |
369.218,11 € |
|||
Instandhaltungsrücklage |
96.221,87 € |
114.436,72 € |
|||
ac) J.F. Barth’sche Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 128,29 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 128,29 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 128,29 EUR entnommen worden. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2020 55.786,11 EUR.
Die Jahresrechnungsergebnisse 2020 werden
hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist
nicht erforderlich.
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind auch die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen.
Stadt
Lauf a.d.Peg.:
Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 3.370.392,36 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedurft hätten.
Glockengießer-Spitalstiftung
St. Leonhard:
Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts ergaben sich im laufenden Jahr keine Überschreitungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg. Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 3.370.392,36 EUR nachträglich genehmigt.
Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmung:
c) Genehmigung des Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.
Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2020) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Die eingestellten Budgets (19 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2020 einen Betrag von insgesamt 455.100 EUR (zzgl. HAR aus 2019 i.H.v. 27.183,33 EUR), von denen 88.558,17 EUR zum Übertrag empfohlen werden.
Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 88.558,17 EUR vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
Abstimmung:
d) Genehmigung der in Abgang zu
stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur
Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine
Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten
Haushaltsreste ist beigefügt.
Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Zur JR 2020 wurden insgesamt 4.643.600 EUR nach 2021 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 1.447.542,04 EUR in Abgang gestellt werden.
Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.
Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 443.681,16 EUR (z. B. aus den Jahren 2019 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).
Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2020 die bereits zum Haushalt 2021 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 12.286.603,95 EUR an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (5.159.902,27 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im
Vermögenshaushalt.
Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 1.447.542,04 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 5.603.583,43 EUR wurden 443.681,16 EUR in Abgang gebracht.
Im übertragenen Betrag von 12.286.603,95 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2021 enthalten.
Abstimmung: