Betreff
Jahresrechnungen 2020 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth'schen Stiftung,
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2020
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HJ 2020
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
Vorlage
FB 2/077/2021
Aktenzeichen
952/FB 2/Ba
Art
Beschlussvorlage

a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2020

 

Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen wurde das Haushaltsjahr 2020 abgeschlossen.

Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

 

aa) Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

 

I. Haushaltsansätze 2020

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

64.413.018,00 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

15.863.670,00 €

II. Abschlussergebnis 2020

Verwaltungshaushalt

     Solleinnahmen

65.498.255,33 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

35.863,50 €

bereinigte Solleinnahmen

65.462.391,83 €

Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)

65.201.476,25 €

+ neue Haushaltsausgabereste

259.417,51 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

-1.498,07 €

bereinigte Sollausgaben

65.462.391,83 €

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

Solleinnahmen

12.174.393,00 €

+ neue Haushaltseinnahmereste

4.643.600,00 €

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

1.447.542,04 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

0,00 €

bereinigte Solleinnahmen

15.370.450,96 €

Sollausgaben (inkl. SollÜ)

3.527.528,17 €

+ neue Haushaltsausgabereste

12.286.603,95 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

443.681,16 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

0,00 €

bereinigte Sollausgaben

 

15.370.450,96 €

Gesamtergebnis

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A

80.832.842,79 €

darin enthalten:

Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt

6.908.573,21 €

  (Haushaltsansatz 4.633.877 €)

Sollüberschuss 2020, d. h. Zuführung zur Rücklage

4.625,31 €

   (Haushaltsansatz 69.970 €)

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2020

 

Stand 31.12.2019

Stand 31.12.2020

Allgemeine Rücklage

1.594.354,32 €

1.598.979,63 €

Sonderrücklagen

 - Römer’sche Stiftung

255.172,13 €

258.202,15 €

 - Kultur

117.149,60 €

102.398,82 €

Schuldenstand

22.062.909,03 €

20.719.823,15 €

 

 

IV. Allgemeines

 

     

Weitere Ausführungen zu einzelnen Teilen der Jahresrechnung, wie Kassenreste, Haushaltsreste u. ä. sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2020 und den weiteren Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

 

 

ab) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

 

 

I. Haushaltsansätze 2020

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

103.205,00 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

37.290,00 €

II. Abschlussergebnis 2020

Verwaltungshaushalt

     Solleinnahmen

99.722,25 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

0,00 €

bereinigte Solleinnahmen

99.722,25 €

Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)

100.130,55 €

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

408,30 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

0,00 €

bereinigte Sollausgaben

99.722,25 €

Vermögenshaushalt

Solleinnahmen

56.213,80 €

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00 €

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

0,00 €

bereinigte Solleinnahmen

56.213,80 €

Sollausgaben (inkl. SollÜ)

56.213,80 €

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

0,00 €

bereinigte Sollausgaben

 

56.213,80 €

Gesamtergebnis

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A

155.936,05 €

darin enthalten:

Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt

56.213,80 €

  (Haushaltsansatz 37.290 €)

Sollüberschuss 2020, d. h. Zuführung zur Rücklage

56.213,80 €

darin: Zuf. a. d. allgemeinen Rücklage

36.429,71 €

darin: Zuf. Sonderrücklage Grundstockvermögen

1.569,24 €

darin:  Zuf. Instandhaltungsrücklage                    

18.214,85 €

 

 

 

III. Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2020

Stand 31.12.2019

Stand 31.12.2020

Allgemeine Rücklage

187.860,92 €

224.290,63 €

RL Grundstockvermögen

367.648,87 €

369.218,11 €

Instandhaltungsrücklage

96.221,87 €

114.436,72 €

 

ac) J.F. Barth’sche Stiftung        

 

Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 128,29 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 128,29 EUR.

Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 128,29 EUR entnommen worden. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2020 55.786,11 EUR.

 

 

Die Jahresrechnungsergebnisse 2020 werden hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind auch die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen.

 

Stadt Lauf a.d.Peg.:

Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 3.370.392,36 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedurft hätten.

 

Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard:

Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts ergaben sich im laufenden Jahr keine Überschreitungen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg.  Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 3.370.392,36 EUR nachträglich genehmigt.

Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.

Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2020) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Die eingestellten Budgets (19 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2020 einen Betrag von insgesamt 455.100 EUR (zzgl. HAR aus 2019 i.H.v. 27.183,33 EUR), von denen 88.558,17 EUR zum Übertrag empfohlen werden.

Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 88.558,17 EUR vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

Abstimmung:

 

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten Haushaltsreste ist beigefügt.

 

Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.

Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.

Zur JR 2020 wurden insgesamt 4.643.600 EUR nach 2021 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 1.447.542,04 EUR in Abgang gestellt werden.

 

Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.

Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 443.681,16 EUR (z. B. aus den Jahren 2019 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).

Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2020 die bereits zum Haushalt 2021 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 12.286.603,95 EUR an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (5.159.902,27 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im

Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 1.447.542,04 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 5.603.583,43 EUR  wurden 443.681,16 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 12.286.603,95 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2021 enthalten.

 

Abstimmung: