- Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt:
1. Die 1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Es wird folgende Äußerung erhoben: Negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sind zu verhindern.
Anlagen in Session:
Bebauungsplan
Begründung
Der Stadtrat Röthenbach a.d. Pegnitz hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7
„Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen zu ändern.
Ziel der Planung ist, Gewerbeflächen und einen Standort für soziale Einrichtungen zu schaffen und zu erschließen und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.
Der Änderungsbereich 1 wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Hier soll eine gewerbliche Nutzung kombiniert mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Wohnraum geschaffen werden.
Der Änderungsbereich 2 wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) festgesetzt. Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr.1 BauNVO (Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter), Gartenbaubetriebe, Kinder-tagesstätten und Freianlagen zu Sporteinrichtungen sind auch ausnahmsweise nicht zulässig. Hintergrund dieser Einschränkungen sind die bestehenden und bekannten Kontaminationen / Altlasten im Änderungsbereich 2 und Teilbereichen des Änderungsbereichs 3. Eine Nutzung des offenen Bodens soll wegen der vorhandenen Kontaminationen nicht möglich sein.
Der Änderungsbereich 3 wird als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. In den gekennzeichneten Teilbereichen mit Bodenbelastung gelten die gleichen Einschränkungen der Nutzung wie im Änderungsbereich 2.
Der bestehende Bebauungsplan hat eine Fläche von ca. 19,7 ha. Die 3 Änderungsbereiche umfassen insgesamt eine Größe ca. 9,66 ha.
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Teiländerung berührt. Die Verwaltung empfiehlt, Stellung zur vorgelegten Planung zu nehmen.