Betreff
Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz - 1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. 7 "gleisanschlussfähiges Gewerbegebiet Fischbachstraße und südliche Industrieentlastungsstraße"
- Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/140/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

 

1.     Die 1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.     Es wird folgende Äußerung erhoben: Negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sind zu verhindern.

 

Anlagen in Session:

Bebauungsplan

Begründung

 

 

Der Stadtrat Röthenbach a.d. Pegnitz hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7

„Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen zu ändern.

 

Ziel der Planung ist, Gewerbeflächen und einen Standort für soziale Einrichtungen zu schaffen und zu erschließen und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.

 

Der Änderungsbereich 1 wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Hier soll eine gewerbliche Nutzung kombiniert mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Wohnraum geschaffen werden.

Der Änderungsbereich 2 wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) festgesetzt. Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr.1 BauNVO (Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter), Gartenbaubetriebe, Kinder-tagesstätten und Freianlagen zu Sporteinrichtungen sind auch ausnahmsweise nicht zulässig. Hintergrund dieser Einschränkungen sind die bestehenden und bekannten Kontaminationen / Altlasten im Änderungsbereich 2 und Teilbereichen des Änderungsbereichs 3. Eine Nutzung des offenen Bodens soll wegen der vorhandenen Kontaminationen nicht möglich sein.

Der Änderungsbereich 3 wird als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. In den gekennzeichneten Teilbereichen mit Bodenbelastung gelten die gleichen Einschränkungen der Nutzung wie im Änderungsbereich 2.

 

Der bestehende Bebauungsplan hat eine Fläche von ca. 19,7 ha. Die 3 Änderungsbereiche umfassen insgesamt eine Größe ca. 9,66 ha.

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Teiländerung berührt. Die Verwaltung empfiehlt, Stellung zur vorgelegten Planung zu nehmen.