Betreff
Vollzug des BayStrWG - Widmung und Umstufung von öffentlichen Straßen und Wegen
Vorlage
FB 2/076/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der straßen- und wegerechtlichen Widmung und Umstufung in den Punkten 1 und 2 wird zugestimmt. Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen.

1.       Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges, ausgebaut

Der Geh- und Radweg als Verbindung zwischen der Oberen und Unteren Eisenstraße wird auf der FLNr. 86/8 Gemarkung Bullach mit einer Länge von 0,126 km als beschränkt- öffentlicher Weg, ausgebaut gewidmet. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

Die Widmung wird auf den Verkehr für Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

 

Anfangspunkt: Obere Eisenstraße bei Haus-Nr. 5;

Endpunkt: Untere Eisenstraße bei Haus-Nr. 8

 

 

2.       Umstufung von öffentlichen Feld- und Waldwegen

Der Weg VI zum Spitalholz (Blattnummer 97) wird vom öffentlichen Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut zum öffentlichen Feld- und Waldweg, ausgebaut umgestuft.

Weiterhin wird der Weg IV zum Spitalholz (Blattnummer 95) vom öffentlichen Feld- und  Waldweg, nicht ausgebaut zum öffentlichen Feld- und Waldweg, ausgebaut umgestuft.

 

Grund der Umstufung von beiden Wegen ist, dass der sog. Spitalholzweg im Sommer 2004 durch staatliche Fördergelder als schwerlastfähige Forststraße mit seitlichen Spitzgräben ausgebaut wurde. Am 15.07.2003 wurde im Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz einstimmig die Bauträgerschaft und die Gewährleistung zum Bauunterhalt durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschlossen.