Betreff
Tekturplan Nr. 9 zum Bebauungsplan Nr. 1 "Kotzenhof" - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/149/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

Der Tekturplanentwurf wird in der Fassung vom 02.02.2010 gebilligt.

 

Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.02.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 für das Baugebiet „Kotzenhof“ durch den Tekturplan Nr. 9 zu ändern.

 

Im Aufstellungsverfahren wurde im Zeitraum vom 15.03.2010 bis zum 26.03.2010 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 26.02.2010 wurden folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgefordert, ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 01.04.2010 abzugeben:

 

  • Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
  • Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
  • Landratsamt Nürnberger Land
  • Staatliches Bauamt Nürnberg
  • Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
  • Städtische Werke Lauf GmbH
  • Gasversorgung Lauf GmbH
  • Vermessungsamt Nürnberg – Außenstelle Hersbruck
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung für Vor- und Frühgeschichte

 

Auch von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen oder Einwände zur Planung vorgebracht.

 

Nachdem sich aus den Beteiligungen keine Änderungen ergeben, kann der Tekturplanentwurf in der Fassung vom 02.02.2010 beschlussmäßig gebilligt werden.

 

Im weiteren Verfahrensablauf ist nun die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.