Betreff
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Aufhebung der coronabedingten Änderungen und Satzungsänderung
Vorlage
FB 1/090/2021
Aktenzeichen
0240-FB 1/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird mit Wirkung vom

    01.10.2021 geändert. Die Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des

    Beschlusses.

 

2. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird mit

    Wirkung vom 01.10.2021 geändert. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil

    des Beschlusses.

2. Die Sitzungen der Gremien finden ab 01.10.2021 wieder in Präsenz statt soweit dies  

    unter Einhaltung der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zulässig ist.

3. Die Möglichkeit sog. Hybrid-Sitzungen ist durch die Verwaltung zu prüfen und zu 

    gegebener Zeit dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Seit Oktober 2020 (Beschluss vom 29.10.2020) war die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf aufgrund des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie geändert worden; so waren die gebildeten Ausschüsse ausgesetzt und verschiedene Entscheidungsbefugnisse ausschließlich auf die Hauptorgane Erster Bürgermeister und Stadtrat übertragen worden. Die Einrichtung der „Digitalen Informations- und Beratungsplattform“ wurde ebenfalls mit beschlossen.

Letztmals mit Beschluss vom 20.05.2021 waren diese Regelungen bis 30.09.2021 verlängert worden.

 

Aufgrund der aktuellsten gesetzlichen Vorgaben der derzeit geltenden 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) vom 01.09.2021 und der dazu ergangenen innenministeriellen Schreiben können alle Gremiumssitzungen grundsätzlich wieder in Präsenz stattfinden.

Dementsprechend soll dem Wunsch der Stadtratsmitglieder Rechnung getragen und alle Gremien wieder entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung bzw. der vorherigen Geschäftsordnung für die Wahlperiode ab 2020 in den vorherigen Stand eingesetzt werden.

Gleiches gilt für die damaligen Entscheidungsbefugnisse.

Einzige Änderung gegenüber der ursprünglichen Fassung der Geschäftsordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 04.05.2020 wird die Herausnahme des Entwicklungs- und Infrastrukturausschusses sein (§ 8 Abs. 1 Ziffer 3), nachdem sich dieser in der Vergangenheit in dieser Form nicht bewährt hat und im Hinblick auf die bereits angebotenen Formen für Vorbesprechungen, Vorberatungen und letztlich durch die Entscheidungsgremien ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom 05.05.2020 ist dementsprechend ebenfalls abzuändern (§ 2 Abs. 1 Buchstabe b entfällt).

 

Die Geschäftsordnung und die Hauptsatzung in ihrer aktualisierten Form werden dem Beschluss als Bestandteil beigefügt.

 

Digitale Informations- und Beratungsplattformen sind damit grundsätzlich nicht mehr notwendig. Die inzwischen etablierten Workshops zu verschiedenen Themen und Aufgabenbereichen sollen weiterhin per Video abgehalten werden.