Betreff
Entsorgung von kontaminiertem Aushubmaterial
-Finanzierung und Ermächtigung der Verwaltung zur Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/135/2021
Art
Beschlussvorlage

Beim Bau eines Funkmastes auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nummer 716/2 der Gemarkung Lauf a. d. Pegnitz wurde während der Erdarbeiten festgestellt, dass der gesamte abzutragende Bereich aus industriellen Altlasten besteht.

Die angetroffenen Funde bestehen zu großen Teilen aus industrieller Keramik.

 

Im Fall eines derartigen Fundes ist zuerst als Handlungsstörer der Verursacher zur Beseitigung verpflichtet. Sollte hier niemand ausfindig gemacht werden können, ist als Zustandsstörer der Eigentümer des Grundstücks zur Entsorgung verpflichtet.

Eine historische Recherche hat ergeben, dass die Auffüllungen bereits vor dem 2. Weltkrieg erfolgt sein müssen. Ein Verursacher ist nicht mehr feststellbar. Die Stadt als Eigentümer/Vermieter ist daher verpflichtet, auf ihre Kosten die Altlast zu beseitigen, unabhängig von der weiteren Nutzung des Grundstücks.

 

Daher muss die Stadt die anfallenden Mehrkosten im Vergleich zur Entsorgung von nicht kontaminierten Aushub übernehmen.

Nach bisherigem Kenntnisstand müssen rd. 1.200 t Material abgefahren und entsorgt werden. Die Kosten hierfür liegen auf der Basis von früheren Angeboten zwischen 115.000 € und 180.000 € brutto.

 

Da die Entsorgungsangebote in der Regel eine sehr kurze Gültigkeitsdauer besitzen und der Auftrag nach einer Ausschreibung u.U. sehr schnell vergeben werden muss, wird der Stadtrat gebeten, die Verwaltung mit der Auftragsvergabe zu ermächtigen, sofern sich die Auftragssumme im genannten Rahmen bewegt.

 

Da für diese Maßnahme keine Mittel im Haushalt 2021 vorgesehen waren, werden hierfür außerplanmäßige Mittel auf der neu zu eröffnenden HhSt. 1.8891.9500 benötigt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HhSt. 1.6368.9510 (180.000 Euro HS), welche jedoch im Folgejahr benötigt werden und daher für den Haushalt 2022 neu angemeldet werden.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zur Entsorgung von rd. 1.200 m³ kontaminierten Aushub aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 716/2 Gem. Lauf nach erfolgter Ausschreibung zu vergeben, sofern sich die Auftragssumme unter 180.000 € bewegt.

 

Die Mittel werden außerplanmäßig auf HhSt. 1.8891.9500 bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HhSt. 1.6368.9510 in Höhe von 180.000 Euro.

 

 

Die umgeschichteten Mittel werden bei den Beratungen für Haushalt 2022 erneut berücksichtigt.