Betreff
Fusion des TSV Lauf e.V. und des SK Lauf e.V.
Vorlage
FB 6/013/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschließt:

 

1.         Die Weiterentwicklung zur Fusion des TSV Lauf e.V und des SK Lauf e.V. wird durch aktive Beratung und Mitwirkung seitens der Verwaltung unterstützt.

 

Es wird festgelegt, dass nach der Fusionierung der beiden Vereine der zukünftige Standort das bisherige Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. ist.

Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den Vereinen die Machbarkeit zu prüfen, ob das am Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. angrenzende landwirtschaftliche Gelände zur ausschließlichen Sportplatznutzung ausgewiesen werden kann.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Vereinen die Machbarkeit zu prüfen, ob das freiwerdende Vereinsgelände des SK Lauf e.V. zur Wohnbebauung ausgewiesen werden kann.

 

In seiner Sitzung vom 25.02.2021 hat der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschlossen, die geplante Fusion des TSV Lauf e.V. und des SK Lauf e.V. zu unterstützen und den Wunsch der Vereine zur Kenntnis zu nehmen, dass der zukünftige Standort das bisherige Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. sein soll.

Insofern wird diesbezüglich inhaltlich auf die dortige Sitzungsvorlage (FB 1/075/2021) und den geänderten Beschluss gemäß der Niederschrift über die 10. Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2021 zu TOP Ö2 verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 25./30.08.2021 haben beide Vereine mitgeteilt, dass die maßgebenden Mitgliederversammlungen parallel am 02.08.2021 stattgefunden haben und die jeweiligen Mitglieder die Vorstandschaften der beiden Vereine mit einer eindeutigen Mehrheit beauftragt haben, weitere Schritte der Fusion der Vereine in Abstimmung mit der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vorzunehmen sowie den Standort nach der Fusion am Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. festzulegen.

 

Beide Vereine stellen nun den Antrag, die Weiterentwicklung zur Fusion seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu unterstützen.

 

Ferner stellt der TSV Lauf e.V. den Antrag, dass das angrenzende landwirtschaftliche Gelände zur ausschließlichen Sportplatznutzung ausgewiesen wird. Eine angrenzende Wohnbebauung wird seitens des Vereins aufgrund des starken Konfliktpotentials v. a. aufgrund der zu erwartenden Lärmimmissionen als nicht sinnvoll erachtet.

 

Der SK Lauf e.V. hingegen stellt zusätzlich den Antrag, dass das freiwerdende Vereinsgelände des SK Lauf e.V. zur Wohnbebauung ausgewiesen wird.

 

Beide Vereine erklären übereinstimmend, dass aufgrund der bei einer Fusion deutlich höhere Bedarf an Freiflächen für die Abteilungen Fußball und Tennis nur durch die Einbindung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen des TSV Lauf e.V. abgedeckt werden kann und eine wohnbauliche Nutzung diesem entgegenstehen würde.

Eine Ausweisung zur Wohnbebauung auf dem Gelände des SK Lauf e.V. wird von beiden Vereinen als sinnvoller erachtet, da hier auch die doppelte Fläche zur wohnbaulichen Nutzung herangezogen werden könnte.

 

Es ist nun durch den Stadtrat festzulegen, ob die Verwaltung die Weiterentwicklung zur Fusion der beiden Vereine durch aktive Beratung und Mitwirkung unterstützen soll und ob weitere Schritte zur Prüfung der Machbarkeit zur Ausweisung der oben genannten Flächen zusammen mit den Vereinen eingeleitet werden sollen.