Betreff
Bike-Trail Simonshofen
Antrag des Vereins SIMTRAILS e.v. - Betreiber- und Nutzungskonzept
TISCHVORLAGE zu TOP 11
Vorlage
FB 2/067/2021/1
Aktenzeichen
6114/FB 2/Wk
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Antrag des Vereins SIMTRAILS e.V. auf Errichtung und Betrieb eines Bike-Trails in Simonshofen (Waldgebiet Nähe Sportplatz/Schützenhaus Simonshofen) mit den zugehörigen Anlagen.

Nachdem eine Projektumsetzung aus den im Sachvortrag dargestellten Erkenntnissen und insbesondere aus naturschutzrechtlicher und ökologischer Sicht (Waldbesitzer, Naturschutz u.a.) nicht vertretbar ist, werden die Errichtung und der Betrieb eines Bike-Trails abgelehnt.

 

Bereits in 2020 war aus der Mitte des Stadtrates nachgefragt worden, ob es die Möglichkeit gibt, einen Bike-Trail innerhalb des Stadtgebietes Lauf zu installieren; es lag dazu eine konkrete Nachfrage der Vereinsgründer vor.

 

Damals wurde diese Anfrage zurückgestellt, bis nähere Informationen dazu vorgelegt werden konnten.

 

Innerhalb eines Gesprächs zur Situation der Simonshofer Vereine und der Möglichkeit zur Nutzung des Schützenhauses Simonshofen im September 2020 wurde auch über den Antrag diskutiert, einen solchen Bike-Trail auf privaten Flächen über die Stadt versichern (Unfall- und Haftpflichtversicherung) zu lassen; da die fraglichen Grundstücke allesamt in Privatbesitz sind und die Nutzung städtischer Flächen damals nicht angedacht war, bestand weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung, eine solche Versicherung abzuschließen.

 

Im Anschluss daran (November 2020) wurden seitens der Vereinsverantwortlichen konkretisierte Vorschläge  hinsichtlich solcher Bike-Trails eingebracht. Insbesondere auch, dass inzwischen ein entsprechender Verein gegründet sei und dafür eben die Flächen benötigt würden. Außerdem sehe sich der Verein auch als Betreiber des ungenutzten Schützenhauses Simonshofen, was sehr gut in das künftige dortige Gesamtkonzept der Simonshofer Vereine passen würde.

 

Mehrere Nachfragen bei der Versicherungskammer Bayern ergaben, dass derartige Trails im Falle des Betriebes durch die Kommune dann in der Kommunalen Haftpflichtversicherung enthalten seien, die Stadt dementsprechend also für die Sicherheit des Bikeparks gegenüber allen Nutzern verantwortlich ist (Betreiberhaftpflicht, Verkehrssicherungspflicht usw.).

Die Versicherung privater Haftungen (Vereine, Nutzer, Pächter usw.) ist indes nicht möglich und kann auch nicht über einen Zusatzvertrag über die Stadt vereinbart werden. Allenfalls die Weitergabe anteiliger Versicherungsbeiträge aus der städtischen Haftpflichtversicherung für die genutzten städtischen Grundstücke kann im Rahmen eines Nutzungsvertrages / Betreibervertrages vereinbart werden.

 

Anlässlich einer gemeinsamen Besprechung am 19.02.2021 wurde von den Vereinsverantwortlichen das Projekt umfassend dargestellt (sh. Anlage). So soll der Bike-Trail durch den noch zu gründenden Verein hergestellt und betrieben werden. Alle privaten Grundstückseigentümer, von denen Waldgrundstücke benötigt werden, seien informiert und stünden dem Ganzen positiv gegenüber; gleiches gelte für die Simonshofer Vereine.

Ein solches Projekt wäre für Kinder und Jugendliche, aber auch als Touristenattraktion zu sehen; es sollen Schulungen und richtiges „Verhalten im Wald…“ stattfinden. Das genutzte Gelände werde ökologisch nicht beeinträchtigt und für die Sicherheit wäre – zumindest während der Benutzung – der Verein zuständig.

 

Die Stadtverwaltung hat dazu eine Überprüfung des Projekts zugesichert.

Vor allem war abzufragen, um welche Grundstücke es sich handelt, welche Stellen ggf. zu beteiligen sind und was im Falle einer Verpachtung/Nutzungsüberlassung an den Verein zu beachten wäre.

 

Insbesondere die dargelegten Streckenführungen (über städtische und/oder private Grundstücke in und außerhalb des Waldes), die Sicherheit von Nutzern und der Allgemeinheit, wie auch die Nähe zum Sportplatz/Sportheim sind für eine tatsächliche Umsetzung ausschlaggebend.

Ausgeschlossen wurde seitens der Stadtverwaltung von vorneherein eine alleinige Nutzung des Schützenheimes Simonshofen nur durch den Verein SIMTRAILS in welcher Form auch immer. Dies wurde auch entsprechend mit den Antragstellern kommuniziert.

 

Am 01.03.2021 wurden weitere Planunterlagen vorgelegt, aus der geänderte Streckenführungen hervorgehen und in denen auch vom Bedarf von Flächen am südlichen B-Platz des SV Simonshofen bzw. am A-Platz/Parkplatz die Rede ist (städtische Flächen).

Auch hierzu führte der Antragsteller aus, dass der SV Simonshofen informiert sei und von dort keine Probleme gesehen werden.

Als Referenz wurden mehrere andere Kommunen genannt, die ähnliche Trails betreiben und entsprechend versichern.

 

Von Seiten der Simonshofer Vereinsgemeinschaft wurde durch deren Sprecher, Herrn StR Meyer, Stellung zum Antrag des Vereins i.Gr. genommen, nachdem dieser auch an der gemeinsamen Besprechung zur künftigen Nutzung des Schützenhauses (15.04.2021) teilgenommen hatte.

Dabei stellte sich heraus, dass die fraglichen privaten Grundstückseigentümer dem Verein gegenüber noch keinerlei feste Zusagen gegeben haben. Die Jagdgenossenschaft Simonshofen habe zu dem Thema ein klares Nein signalisiert.

 

Die Liegenschaftsverwaltung hat anschließend weitere Stellungnahmen eingeholt:

Ø  Wald- und Forstwirtschaft:                                                                                                        Grundsätzlich ist das Fahren im Wald (auch mit Rädern) nur auf geeigneten „Straßen“ zulässig. Allerdings könne durch Vereinbarungen mit einem Träger/Verein auch geregelt werden, dass dafür die genannten Trails genutzt werden dürfen.  Die Grundstückseigentümer müssen die Einhaltung der Vereinbarungen prüfen und können die Verkehrssicherungspflicht nicht gänzlich abgeben. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich im Bayer. Naturschutzgesetz (Art. 28, 31).

Ø  Jagd:                                                                                                                                        Nach Aussage unserer Förster sehen die Jäger derartige Trails höchst kritisch (Gefährdung von Wild und Natur). Die Jagdgenossenschaft Simonshofen hat sich inzwischen in ihrer Versammlung vom 21.07.2021 einstimmig gegen eine Anlage von Bike-Trails durch die betroffenen Wälder ausgesprochen.

Ø  Untere Naturschutzbehörde/LRA:                                                                                     Von dortiger Seite wird der Wald zwar als naturschutzfachlich nicht besonders hochwertig eingeschätzt. Allerdings wäre bei einer entsprechenden Nutzung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Roth zu beteiligen.

Ø  Tourismusabteilung Landkreis Nürnberger Land:                                                            Offensichtlich will der Landkreis ein Gesamtkonzept, auch was das Thema Mountain-Biken betrifft, entwickeln. Es sind auch in Hersbruck und Henfenfeld ähnliche Trails geplant; auch dort ist man aber von den jeweiligen Grundstückseigentümern abhängig.

Ø  Andere Kommunen:                                                                                                              Es wurde beispielsweise in Treuchtlingen nachgefragt; hier wird der Bike-Trail nicht über die Stadt betrieben, sondern als private GmbH (sh. Musterbeispiele Bike-Trail „Heumödern“ Treuchtlingen, „FlowTrail“ Kreuzberg-Bischofsheim).

 

 

Zuletzt informierte der Verein SIMTRAILS die Stadt am 15.06.2021 darüber, dass finale Gespräche mit den Grundstückseigentümern, dem Landesamt für Denkmalpflege oder auch dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stattgefunden haben. Alle stünden dem Projekt weiterhin positiv gegenüber.

Um die Attraktivität und Vielfältigkeit zu steigern, würde jedoch mehr Fläche benötigt. Die Wiese um und neben dem Schützenhaus Simonshofen sei dafür prädestiniert. Es soll dort eine Table-Line aus Erdhügeln und ein Pumptrack neben dem Parkplatz errichtet werden.

Der Verein SIMTRAILS Simonshofen ist inzwischen gegründet.

Jetzt solle aber die Stadt Lauf als verantwortlicher Betreiber fungieren, da es sich um ein öffentliches Angebot für alle Bürger*innen handelt.

Dementsprechend soll die Stadt Nutzungsüberlassungsverträge mit den Waldbesitzern schließen, die Strecken versichern und im Rahmen eines Betreuungsvertrages die regelmäßige Kontrolle der Strecken und des Baumbestandes übernehmen.

Der Verein als Erfüllungsgehilfe der Stadt soll von Haftungsansprüchen freigestellt werden.

Die genannten Bereiche wurden nochmals farblich dargestellt (sh. Anlage zur Mail vom 24.04.21) und sollen verdeutlichen, wo bzw. über welche Flächen die Trails usw. verlaufen werden.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass es sich bei dem geplanten Projekt um ein vielfältiges sportliches Freizeit-Angebot handelt, das sicherlich auch in touristischer Hinsicht viele Befürworter und Freunde findet.

Andererseits begegnen derartige Betriebsstätten/Freizeitflächen einer Vielzahl von Unwägbarkeiten und sicherheitsrechtlichen Bedenken. Allein die Betreiberhaftung und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt lassen sich niemals ganz auf Betreiber/Nutzer abwälzen, so dass letztlich Risiken aller Art bei der Stadt liegen. Rückfragen der Stadt bei den betroffenen Grundstücks- bzw. Waldbesitzern ergaben, dass von dort keinerlei Zusagen gegeben wurden, also die vertraglichen Regelungen mit dem Antragsteller keineswegs bereits geklärt sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann damit eine Stattgabe des Antrages des Vereins SIMTRAILS e.V. nicht mehr empfohlen werden:

- Betrieb durch die Stadt Lauf wird ausgeschlossen.

- Risikofaktoren zu hoch: Haftungsfragen, Verkehrssicherungspflicht, naturschutzrechtliche / 

  ökologische Belange, gesetzliche Grundlagen, vertragliche Regelungen è hierzu haben  

  sich – wie im Sachvortrag erläutert – neue Erkenntnisse ergeben.

 

Der ursprüngliche Beschlusswortlaut war daher wie folgt abzuändern: