Betreff
Bewerbung zur Ausrichtung einer Landesgartenschau in den Jahren 2028-2032
Vorlage
FB 6/010/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschließt:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich nicht für die Durchführung einer Landesgartenschau in den Durchführungsjahren 2028–2032 zu bewerben.

 

 

 

1.    Vorgeschichte

 

Mit Beschluss des Stadtrats der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 20.05.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ihr Interesse für die Ausrichtung einer Landesgartenschau in den Jahren 2028-2032 zu bekunden.

 

Nach Einreichung der Interessensbekundung bei der Landesgartenschau GmbH und Entscheidung des zuständigen Fachbeirats wurde der Stadt Lauf a.d.Pegnitz mitgeteilt, dass sie sich zusammen mit 16 anderen Kommunen um die Ausrichtung einer Landesgartenschau in den Jahren 2028-2032 bewerben darf. Einsendeschluss der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 08.04.2022.

Anlass für die eventuelle Ausrichtung einer Landesgartenschau sind übergreifende Fraktionsanträge. Zudem soll der Bereich rund um die Pegnitz im Innenstadtbereich sowie an den angrenzenden Pegnitzwiesen nachhaltig und ökologisch aufgewertet werden.

In Zusammenhang mit diesen Veränderungen soll Lauf a.d.Pegnitz auch touristisch weiterentwickelt und bekannter bzw. eine nachhaltige Entwicklung von Grün- und Erholungsflächen vorangetrieben werden.

 

Eine Landesgartenschau bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Projekten zu initiieren und umzusetzen. Durch diese Bündelung entsteht in kurzer Zeit ein positives Gesamtbild, das weit über den eigentlichen Ausstellungsbereich seine Wirkung entfaltet. Landesgartenschauen werden heute als Impulsgeber für eine umweltgerechte Form der Stadtentwicklung unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten verstanden.

 

Da die Stadt Nürnberg sich für das Jubiläumsjahr 2030 bewirbt und eine Durchführung in den Jahren 2028 oder 2029 aus organisatorischen Gründen als zu früh erachtet wird, empfiehlt die Verwaltung sich bei einem positiven Beschluss für das Durchführungsjahr 2031 bzw. alternativ für das Jahr 2032 zu bewerben.

 

2.    geplante Zeitschiene (bei favorisiertem Durchführungsjahr 2031)

 

2021-2024:          Bürgerbeteiligungsverfahren und Konkretisierung des Projekts

2022:                                    Einreichung der Bewerbungsunterlagen über Zuschlag durch Bewertungskommission

2022-2023:          Gründung der GmbH (40 % Landesgartenschau GmbH, 60 % Stadt Lauf): Mitglieder bestehen aus dem Ersten Bürgermeister, 4-5 Stadträtinnen und Stadträten, einer/m Geschäftsführer/in der Stadt und der LGS GmbH, Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mitglieder der Landesgartenschau GmbH

2022-2024:          Auslobung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb für das Ausstellungsgelände

2024-2026:          Endgültiges Konzept, Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Ausschreibung; Entwicklung Begleitprogramm

2027-2031:          Durchführung der Baumaßnahmen

2031:                     „Wasserfarben 2031“ – Landesgartenschau Lauf a.d.Pegnitz 2031

2031-2032:          Rückbau der temporären Ausstellung

ab 2032:               Freigabe zur Nutzung für Allgemeinheit

 

3.    Flächenverfügbarkeit

 

Ein Großteil der für die Nutzung aktuell geplanten Grundstücke liegt im städtischen Eigentum. Dies ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Durchführung einer Landesgartenschau.

Eine Ausnahme bestünde, wenn die Stadt mit Grundstückseigentümern Pachtverträge über mindestens 25 Jahre schließen würde. Die Laufzeit der Pachten ist aufgrund der Förderrichtlinien zur Landesgartenschau erforderlich.

 

4.    Finanzielle Auswirkungen

 

Der Haushalt einer Landesgartenschau ist in Investitions- und Durchführungshaushalt unterteilt. Um die Vergleichbarkeit mit dem städtischen Haushalt zu ermöglichen, werden im Folgenden die üblichen Begriffe der Kameralistik verwendet. Somit wird der Investitionshaushalt als Vermögenshaushalt und der Durchführungshaushalt als Verwaltungshaushalt bezeichnet.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach den Erfahrungswerten der Geschäftsführung der Landesgartenschau GmbH ein unteres Gesamtbudget von ca. 20 Millionen Euro (unterteilt in mindestens 10 Millionen Euro für Investitionen und ebenfalls ca. 10 Millionen Euro für die Durchführung) zur Ausrichtung einer Landesgartenschau zu veranschlagen ist.

 

4.1 Vermögenshaushalt

 

Ausgaben:

Gemäß den Auskünften der Landesgartenschau GmbH ist im investiven Bereich eine Mindestinvestition von 10 Mio. Euro erforderlich. Die Investitionssumme ist abhängig von der Größe der Veranstaltungsfläche und/oder der zu bebauenden Fläche. Bei den Recherchen hat sich herausgestellt, dass ein unterer Mittelwert von ca. 500.000 Euro pro Hektar als eine Berechnungsgrundlage herangezogen werden kann.

Die Verwaltung würde somit drei Varianten bezüglich der Veranstaltungsfläche vorschlagen:


I.      Ausschließliche Nutzung zusammenhängender städtischer Flächen auf der Pegnitzwiese

 

 

Auf diesen Flächen (ca. 20 Hektar) könnten dann diverse bauliche Anlagen zur temporären und zur dauerhaften Nutzung installiert werden.

Bei dieser Variante wird von einer Investitionssumme von 10 bis 12 Mio. Euro ausgegangen

 

II.      Nutzung der städtischen Flächen auf der Pegnitzwiese und Einbezug von städtebaulichen Maßnahmen im Bereich Industriemuseum (z. B. geplanter Steg von Innenstadt zu Industriemuseum) sowie gegenüberliegender Böschung

 

 

Hier könnte zusätzlich die geplante städtebauliche Maßnahme hinsichtlich des Stegs realisiert werden. Dazu könnte die dem Industriemuseum gegenüberliegende Fläche (derzeit abfallende Böschung; Fl.Nrn. 500, 501, 531, 533) als Grün- und Erholungsfläche mit Zugang zur Pegnitz ertüchtigt werden. Diese Flächen wären dann auch während der Durchführung der LGS als öffentliche Flächen zugänglich.

Die Einbringung dieser Gesamtmaßnahme wäre nach Ansicht der Verwaltung hinsichtlich der langfristigen städtebaulichen und touristischen Ziele der Stadt Lauf a.d.Pegnitz die favorisierte Ausführung und daher dann zu empfehlen.

 

Bei dieser Variante wäre die zu bebauende Fläche zwar nur unwesentlich größer als bei der obigen Variante (insgesamt ca. 22 – 23 Hektar), da diese aber intensiver bebaut werden müsste, wird von einer Investitionssumme von 13 bis 15 Mio. Euro ausgegangen.

 

III.    Einbezug der im Privateigentum stehenden Flächen auf der Pegnitzwiese

 

 

Durch den Einbezug der gekennzeichneten nichtstädtischen Flächen auf der Pegnitzwiese (rotes Kreuz) könnte das Veranstaltungsgelände noch attraktiver und umfangreicher gestaltet werden. Hierzu wäre aber ein Erwerb der Flächen bzw. alternativ eine langjährige Pacht über mindestens 25 Jahre erforderlich.

 

Die zusätzlichen Investitionskosten für diese Variante sind derzeit nicht absehbar.

 

Einnahmen/Förderungen

 

Die dauerhaften investiven Maßnahmen im Zuge einer Landesgartenschau werden mit einer Anteilsfinanzierung von maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einer maximalen Zuwendungssumme von 5 Mio. Euro im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen (FöR-WaGa) gefördert.

 

Darüber hinaus sind weitere Förderungen wie beispielsweise für den Städtebau, für die temporären gärtnerischen Maßnahmen oder für Beiträge/Aktionen von gemeinnützigen Umweltorganisationen auf der Landesgartenschau sowie Förderungen aus EU- und Bundesmitteln möglich. Hierbei gilt es aber nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken zu beachten, dass die Mittel der Städtebauförderung auch im Rahmen einer Landesgartenschau subsidiär sind. Das bedeutet, dass Investitionen die über Fördermittel der Landesgartenschau bezuschusst werden nicht zusätzlich mit Mitteln der Städtebauförderung bedacht werden können. Es ist natürlich möglich zusätzliche (nicht aus Mitteln der Landesgartenschau geförderte) Maßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung fördern zu lassen, welche nur im Zuge einer Landesgartenschau durchgeführt werden.

 

Bei der Datenrecherche hat sich zudem herausgestellt, dass insgesamt eine Förderung von 25 % über alles (Vermögens- und Verwaltungshaushalt) veranschlagt werden kann.

 

4.2 Verwaltungshaushalt

 

Ausgaben:

 

In den Verwaltungshaushalt fließen die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung inklusive der hierfür erforderlichen Personalkosten anfallen. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt fallen bereits im Jahr der GmbH-Gründung an, die Eintritte fließen frühestens ein Jahr vor der Landesgartenschau zu. Daher sind generell Vorfinanzierungen notwendig.

 

Für diesen Haushalt lassen sich Ausgaben und Einnahmen nur schätzen. Nach Auskunft der Landesgartenschau GmbH sind hier ebenfalls mindestens 10 bis 12 Mio. Euro zu veranschlagen. Die Datenermittlungen bei vergangenen Ausrichtern von Landesgartenschauen haben zudem bestätigt, dass die beiden Haushalte ungefähr den gleichen Mittelaufwand aufzuweisen hatten.

 

Somit empfiehlt die Verwaltung hier den gleichen Ansatz wie bei den oben genannten Investitionsansätzen, mithin ebenfalls je nach gewählter Variante zwischen 10 bis 15 Mio. Euro, zu veranschlagen.

 

Einnahmen:

 

Für die Kalkulation der Einnahmen sind die Eintritte ein entscheidender Faktor. Um eine einigermaßen realistische Einschätzung für Lauf a.d.Pegnitz zu bekommen, wurden die Eintrittspreise vergangener Landesgartenschauen verglichen. Zudem wurden touristische Kennzahlen, wie Übernachtungszahlen und Ankünfte sowie zusätzlich die Einwohnerzahl, den Berechnungen zu Grunde gelegt.

 

Das Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz wird im Jahr von ca. 100.000 Touristen besucht. Dies haben die Untersuchungen zu den touristischen Kennzahlen ergeben. Nach Auswertung der Besucherzahlen vergangener Landesgartenschauen konnte als Mittelwert eine Verdreifachung der Anzahl der (Tages-)Touristen festgestellt werden. Somit lässt sich für Lauf a.d.Pegnitz eine angenommene Besucherzahl von 300.000 Besuchern ableiten. Diese ist natürlich abhängig vom Attraktivitätsgrad und der Dauer der Landesgartenschau sowie anderen, unwägbaren Einflussfaktoren.

 

Im Rahmen der Datenabfrage wurde ein üblicher Eintrittspreis von 15,00 Euro für eine Tageskarte (Erwachsene, ohne Ermäßigung) und 70,00 Euro für eine Dauerkarte (Erwachsene, ohne Ermäßigung) ermittelt, welcher auch für eine etwaige Landesgartenschau in Lauf a.d.Pegnitz in Frage kommen würde. Zudem wurde ermittelt, dass in der Regel 95 % Tageskarten und 5 % Dauerkarten verkauft werden.

Somit ergeben sich bei einer Annahme von ca. 285.000 Tagesbesuchern und 15.000 Inhabern von Dauerkarten bei den oben genannten Eintrittspreisen Einnahmen in Höhe von ca. 5.325.000 Euro für die Eintritte.


 



Folgend die Berechnungsbeispiele für 200.000, 300.000 und 400.000 Besucher:

Einnahmen bei 200.000 Gästen:

95 % Tageskarten

2.850.000,00 €

15 € Tageskarte, Verkauf von 190.000 Tageskarten

5 % Dauerkarten

700.000,00 €

70 € Dauerkarte, Verkauf von 10.000 Dauerkarten

3.550.000,00 €

Einnahmen bei 300.000 Gästen:

95 % Tageskarten

4.275.000,00 €

15 € Tageskarte, Verkauf von 285.000 Tageskarten

5 % Dauerkarten

1.050.000,00 €

70 € Dauerkarte, Verkauf von 15.000 Dauerkarten

5.325.000,00 €

Einnahmen bei 400.000 Gästen:

95 % Tageskarten

5.700.000,00 €

15 € Tageskarte, Verkauf von 380.000 Tageskarten

5 % Dauerkarten

1.400.000,00 €

70 € Dauerkarte, Verkauf von 20.000 Dauerkarten

7.100.000,00 €

 

Weitere Einnahmen im Bereich des Verwaltungshaushaltes werden durch Pachten, Werbung, Spenden und Sponsorengelder abgedeckt. Diese möglichen Einnahmen sind derzeit noch nicht absehbar.

 

4.3 Verwaltungshaushalt 2022

 

Für Planungsleistungen und Kosten zur Ausführung der Bewerbung, insbesondere für die erforderliche Bürgerbeteiligung, wären zudem 100.000,00 Euro in den Verwaltungshaushalt 2022 einzustellen.

 

4.4 Fazit

 

Die Verwaltung empfiehlt ein Gesamtbudget zu bilden und dieses auch im Haushalt der nächsten 10 Jahre abzubilden. Dieses Gesamtbudget für die Landesgartenschau setzt sich aus dem benötigten Vermögens- und Verwaltungshaushalt zusammen.

 

Folgend die Berechnung für die beiden oben genannten Varianten:

 

Berechnung für minimale Variante (ca. 20 Hektar)

Vermögenshaushalt

10.000.000,00 €

500.000 € pro Hektar

Verwaltungshaushalt

10.000.000,00 €

500.000 € pro Hektar

- Förderung (25 %)

- 5.000.000,00 €

 

- Eintrittsgelder

- 5.325.000,00 €

bei Einplanung von 300.000 Besuchern

Defizitbetrag der Stadt:

- 9.675.000,00 €

 


 

Berechnung für größere Variante (intensiverer Bebauung im Innenstadtbereich; Berechnungsgrundlage 30 Hektar)

Vermögenshaushalt

15.000.000,00 €

500.000 € pro Hektar

Verwaltungshaushalt

15.000.000,00 €

500.000 € pro Hektar

- Förderung (25 %)

- 7.500.000,00 €

 

- Eintrittsgelder

- 5.325.000,00 €

bei Einplanung von 300.000 Besuchern

Defizitbetrag der Stadt:

- 17.175.000,00 €

 

Bei den obigen Berechnungen wird vorausgesetzt, dass insgesamt eine Förderung von 25 % über alles erreicht werden kann und die zu erwartende Besucherzahl von 300.000 Besuchern erreicht wird. Die anderen möglichen Einnahmefaktoren (Pachten, Werbung, Spenden und Sponsorengelder) sind hier nicht mit einberechnet!

 

4.5 Folgekosten einer Landesgartenschau

 

Die Folgekosten einer Landesgartenschau in Lauf a.d.Pegnitz können aufgrund der ungewissen Investitionskosten und unbekannten Größe der dauerhaften Anlagen und Flächen nicht beziffert werden. Da die kostenfreie Dauernutzung nach einer Landesgartenschau für die Allgemeinheit gesichert sein muss, ist es erforderlich die dauerhaften Anlagen und Flächen zu pflegen. Üblicherweise geschieht dies durch Gründung von Fördervereinen oder durch die ausführende Kommune selbst.

 

Bei beiden Varianten ist davon auszugehen, dass Kosten für Pflege und Wartung sowie zusätzliche Personalkosten im Falle einer Pflege durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz resultieren.

 

5.    Abwägung

 

Die Verwaltung sieht trotz der zu erwartenden positiven Effekte für den Tourismus, Städtebau sowie der weiteren Schaffung von dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen überwiegend risikobehaftete Aspekte, welche mit einer erfolgreichen Bewerbung und Durchführung einer Landesgartenschau einhergehen.

 

Bezüglich der Gesamtkosten sind zahlreiche unwägbare Faktoren zu berücksichtigen:

 

·           Förderhöhen,

·           Eintrittsgelder,

·           Sponsoren- und Werbegelder,

·           Spenden,

·           Pachten,

·           Folgekosten.

 

Wie oben ausgeführt sind diese Einnahmefaktoren nicht vorab belastbar zu beziffern und könnten bei ungünstigen Verhältnissen sehr niedrig ausfallen und den Defizitbetrag der Stadt Lauf a.d.Pegnitz somit steigen lassen.

 

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass Einnahmen in der Regel erst ab dem Durchführungsjahr fließen können und sämtliche Leistungen und Investitionen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz vorab finanziert werden müssen. Auch Förderungen für Investitionen fließen in der Regel auch erst ein Jahr nach Beginn der Maßnahmen zu. Da die Mittel für das zu beschließende Gesamtbudget als darlehensfinanzierte Mittel zusätzlich zum Haushalt der nächsten zehn Jahre akquiriert werden müssen, ist eine sehr hohe finanzielle Belastung während dieses Zeitraums zu erwarten. Die Verwaltung sieht hier die Gefahr, dass erforderliche Vorhaben im Rahmen anderer Projekte dann nicht oder nur unzureichend ausgeführt werden können.

 

Zudem können auch im Rahmen der erforderlichen Bürgerbeteiligung ebenfalls Bestrebungen aus der Bevölkerung zu Tage treten, welche die Bewerbung und Durchführung einer Landesgartenschau verhindern.

 

In der zu treffenden Abwägung sieht die Verwaltung zwar sehr viele positive, nachhaltige Effekte bezüglich Tourismus, Städtebau und Förderung der heimischen Wirtschaft, dennoch muss in Frage gestellt werden, ob sich der zu erwartende finanzielle und personelle Aufwand im Verhältnis zu den oben genannten positiven Effekten deckt. Hier muss vor allem die über 10 Jahre andauernde, zusätzliche finanzielle Belastung und die damit einhergehende Gefahr einer nicht möglichen Durchführung von erforderlichen Vorhaben kritisch betrachtet werden. Auch die ungewisse und noch nicht belastbar definierbare Höhe der Einnahmen in Bezug auf ein eventuelles Defizit sowie die unbekannte Höhe der Folgekosten müssen in die Betrachtungen mit einbezogen werden.

 

Aus den oben genannten Gründen heraus, empfiehlt die Verwaltung daher, dass die Stadt Lauf a.d.Pegnitz sich nicht für die Ausrichtung einer Landesgartenschau 2028-2032 bewirbt.