Betreff
Erlass einer neuen Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 6/009/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschließt:

 

Der Erlass der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

In der letzten Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 wurde eine neue Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz als Verbesserungsmaßnahme erlassen und die Badezeiten wie folgt festgelegt:

 

08:00 Uhr – 10:00 Uhr

11:00 Uhr – 13:00 Uhr

13:30 Uhr – 16:30 Uhr

17:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

Durch diese Umstellung konnte mehr Besuchern die Nutzung des Freibades ermöglicht werden. Auch konnten die Laufer Schulen im 2. Badeblock mit ihren Schulklassen verstärkt das Freibad (kostenfrei) nutzen.

 

Zu Beginn der Sommerferien sollen nun – auch in Anlehnung zum Vorgehen umliegender Kommunen – und insbesondere unter Berücksichtigung der Laufer Familien, die Badezeiten nochmals angepasst werden:

 

08:00 Uhr – 11:00 Uhr

12:00 Uhr – 17:00 Uhr

18:00 Uhr – 20:00 Uhr

 

Die Möglichkeit dieser Anpassung für die Sommerferien wurde bereits im Sachvortrag zum Beschluss vom 24.06.2021 angekündigt. Mit diesen drei Badezeiten wird auch den zwischenzeitlich gelockerten Regelungen im vorgegebenen Rahmenhygienekonzept Bäder der Bayerischen Staatsregierung Rechnung getragen. Nach dem langen Mittelblock ist nun auch wieder eine einstündige Pause zum Reinigen und Desinfizieren notwendig, da die Besucherzahl in diesem Badeblock deutlich höher ist als bei der aktuellen Regelung.

 

Aufgrund eines benötigten Vorlaufs für Änderungen an der Buchungs- und Kassentechnik sowie in der Personaleinteilung sind die neuen Badezeiten und Preise ab dem 05.08.2021 gültig.

 

Für die 2-stündige Badezeit werden wie bisher 2,00 EUR fällig; für die 3-stündige Badezeit wie bisher 3,00 EUR. Für den langen Mittelblock, d. h. für die 5-stündige Badezeit, soll eine Gebühr in Höhe von 4,00 EUR fällig werden.

 

Die mögliche Ermäßigung von jeweils 50% ist weiterhin Bestandteil der Gebührenfest-setzung.