Verpachtung des Biergartens und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1) Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz verpachtet an
Herrn Jürgen Eichenmüller den Biergarten am Kunigundenberg nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, den mit
Herrn Eichenmüller zu schließenden Pachtvertrag ab 2023 zu erarbeiten. Das
Pachtverhältnis soll auf die Dauer von vorerst maximal 3 Jahren geschlossen
werden und umfasst jeweils die Monate Januar bis Dezember.
Das Pachtverhältnis verlängert sich jeweils
um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis 30.09. des Pachtjahres
kündigt.
Die Pacht ist mit einer Basispachtquote von
10 % des Umsatzes (zzgl. MwSt.) festzusetzen. Die monatliche Mindestpacht ist
so festzusetzen, dass mindestens die nicht umlegbaren jährlichen laufenden
Kosten des Biergartens gedeckt werden.
Der endgültige Pachtvertrag ist dem Gremium
zur Beschlussfassung vorzulegen.
2) Das Wirtschaftsgebäude soll als ein
erdgeschossiges Gebäude, in dem alle Nutzungen untergebracht werden, mit einer
Fläche von max. 330 m² geplant werden. Die Errichtung einer Bühne auf dem
Kunigundenberg sowie dezentrale
Nebengebäude sind nicht vorgesehen.
3) Für den Betrieb eines möglichen
Interimsbiergartens ist mit Herrn Eichenmüller ein Pachtvertrag für die Saison
2022 zu einem Pachtzins von 750 EUR/Monat abzuschließen.
4) Die Erstellung eines Gesamtkonzeptes
einschließlich eines ggf. notwendigen
Gastronomiegutachtens wird vorerst nicht weiter verfolgt.
Im Juli und Oktober
2020 fanden zwei Workshops statt, in denen sich die Mitglieder mit der Zukunft
des Kunigundenbergs, insbesondere mit der weiteren Vorgehensweise zur
gastronomischen Nutzung, befassten. In der Stadtratssitzung am 19.11.2020 wurde
daraufhin beschlossen, vorerst den Biergarten zu sanieren und in einem weiteren
Schritt bis Ende 2021 eine Entscheidung darüber herbeizuführen, inwieweit ein
weiterführendes Gesamtkonzept (inkl.
Gastronomiegutachten) zu beauftragen ist.
1) Verpachtung
des Biergartens ab 2023
Zur weiteren
Planung für die Sanierung des Biergartens war es notwendig, zeitnah einen
Betreiber zu finden. Hierzu hat die Stadt Lauf a.d.Pegnitz im März 2021 die
Verpachtung ausgeschrieben und um die Einreichung von Konzepten und Ideen bis
15. Mai gebeten.
Angeboten wurde seitens der Stadt:
•
Pachtbeginn:
nach Sanierung, voraussichtlich zum Beginn der Saison 2023
•
500
Sitzplätze, teilweise fest verbaut
•
Wirtschaftsgebäude (rd. 300 m²) mit
Küche/Spülküche, Kühlraum und dazugehörigen Ausgabestationen,
Sanitäranlagen und Lagerräumen, evtl. Grillstation
•
mögliche
tägl. Betriebszeit: 7:00 Uhr – 22:00 Uhr, ganzjährig
Anforderung an den künftigen Betreiber:
•
Gewünscht
wurde ein Konzept, welches durch ein preis- und leistungsgerechtes Angebot die
Bedürfnisse der Gäste größtmöglich abdeckt und insbesondere das jährlich am
ersten Juliwochenende stattfindende Kunigundenfest mit einbindet. Basis der
angebotenen Getränke und Speisen sollen dabei regionale Erzeugnisse sein, die
dem üblichen Angebot in Bayerischen Biergärten entsprechen; aber auch
Erlebnisgastronomie und Individualität sind gefragt.
•
Die
für den Gastronomiebetrieb erforderlichen Berechtigungen sind vom Pächter
selbst einzuholen.
Auf diese Ausschreibung sind fristgerecht 4 Bewerbungen
eingegangen.
Am 01.06.2021
hatten die Bewerber im Beisein von Vertretern der Fraktionen die Gelegenheit,
sich und ihr Konzept kurz vorzustellen. Im darauffolgenden Workshop am
14.06.2021 waren zwei Bewerber nochmals aufgefordert, ihr Konzept anhand eines
von den Fraktionen ausgearbeiteten Fragenkataloges vorzustellen. Das Protokoll
zu diesem Workshop mit allen Einzelheiten ist den Mitgliedern des Stadtrates am
06.07.2021 zugegangen. In der anschließenden Diskussion ergab sich im Workshop eine
Einstimmigkeit für Herrn Eichenmüller.
Nachdem der
Biergarten künftig als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu
führen ist, ist die Pacht marktüblich zu gestalteten. Das vorliegende
HOGA-Gutachten gibt als Anhaltswert für den Biergarten mögliche jährliche
Umsätze von rd. 100.000 EUR und eine übliche Pachtquote von 11-15 % des
Umsatzes vor. Die Kalkulation einer kostendeckenden Pacht würde nach
derzeitigen Berechnungen bei rd. 40.000 EUR pro Jahr liegen; von der Erhebung
einer kostendeckenden Pacht ist somit nach jetzigen Stand nicht auszugehen.
Nachdem es
keine klaren Vorgaben darüber gibt, was bei einem Betrieb in dieser Lage als
Festpacht als marktüblich anzusehen ist, wird vorgeschlagen, sich an den
durchschnittlichen Pachtquoten zu orientieren; diese beruhen auf
Erfahrungswerten und gelten allgemein als angemessen. Als (Basis-) Pachtquote
wird demnach 10 % vom Umsatz (netto) vorgeschlagen, die Mindestpacht sollte so
festgesetzt werden, dass mindestens die jährlichen variablen Kosten gedeckt
werden. Über den umsatzabhängigen Teil kann somit in umsatzstarken Jahren
zumindest ein Teil der Abschreibung, also der Baukosten, refinanziert werden.
Grundsätzlich
sollte die Pacht ganzjährig erhoben werden, da dem Pächter das Gebäude
ganzjährig zur Nutzung überlassen wird.
Nachdem bisher
diese Kosten noch nicht abschätzbar sind, wird über die Höhe der Pacht
letztlich nach Vorliegen der endgültigen Planung für das Gebäude nochmals
Beschluss zu fassen sein.
2)
Festlegung der Neubaukriterien
Um nun in die
weiteren Planungen gehen zu können, sind die wichtigsten Kriterien für den
Neubau des Biergartens festzulegen. Neben der Notwendigkeit, die Bau- wie auch
die laufenden Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist ein wichtiger
Aspekt für die Baumaßnahme, dass der Kunigundenberg in seiner ursprünglichen
Form soweit als möglich erhalten bleibt und der vorhandene Baumbestand
größtmöglich geschützt wird. Das künftige Wirtschaftsgebäude soll demzufolge
als funktionales, erdgeschossiges Gebäude mit einer Fläche von höchstens 330 m²
errichtet werden, sämtliche Nutzungen (inkl. der Toiletten) sollen in diesem
Gebäude untergebracht werden. Der Bau einer Bühne auf dem Gelände ist nicht
vorgesehen; für den Betrieb des Biergartens ist zu beachten, dass die
immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten sind (Beschränkung auf
max. 10 Veranstaltungen pro Jahr), die unter Punkt 7.2 TA Lärm „seltene
Ereignisse“ fallen).
3) Interim
während der Baumaßnahme
Während der
Bauzeit, also für die Saison 2022, steht das derzeitige Gelände nicht für den
Biergartenbetrieb zur Verfügung. Es wird derzeit geprüft, ob während der
Baumaßnahme nach Abriss des Altgebäudes für die Saison 2022 ein
Interimsbiergarten in diesem Abrissbereich zur Verfügung gestellt werden kann.
Sollte dies möglich sein, wird hier mit Herrn Eichenmüller ein gesonderter
Pachtvertrag für die Saison 2022 mit den derzeitigen Konditionen (750
EUR/Monat) abgeschlossen.
4) Weitere
Vorgehensweise/Gesamtkonzept
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 19.11.2020 beschlossen, dass die Politik in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung bis Ende 2021 eine Entscheidung darüber herbeizuführen wird,
mit welchem Inhalt ein weitergehendes
Gesamtkonzept (inkl.
Gastronomiegutachten) zu beauftragen ist.
Die Option, auf dem
Kunigundenberg nach dem Abriss des Altgebäudes und der Sanierung des
Biergartens um einen Gastronomiebetrieb zu erweitern, bleibt nach wie vor
bestehen. Das Baurecht (Gastrobetrieb mit 4-5 Zimmern) bleibt gesichert.
Aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage, der Menge der anstehenden Projekte
und der durch die Corona-Pandemie angeschlagen Gastronomiebranche, erscheint es
momentan nicht der richtige Zeitpunkt, um eine Investor- und/oder
Betreibersuche durchzuführen bzw. als Stadt in einen derartigen
Gastronomiebetrieb zu investieren. Die Ergebnisse der Ausschreibung für den
Biergarten haben gezeigt, dass momentan der Kreis der Interessenten in dieser
Branche eher klein ist.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Entscheidung vorerst noch zu vertagen und die
Erweiterungsoption erst später nochmals zur Diskussion zu stellen. Zuvor sollte
abgewartet werden, wie der neue Biergarten läuft und ob tatsächlich ein
zusätzlicher Gastrobedarf gesehen wird.