Betreff
Erlass der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 6/007/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschließt:

 

Der Erlass der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 unterschiedliche Badezeiten für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eingeführt:

 

·           08:00 – 10:00 Uhr  

·           11:00 – 16:00 Uhr  

·           17:00 – 19:00 Uhr  

 

Im Rahmen des laufenden Freibadbetriebes wurde festgestellt, dass sich die angebotenen Badezeiten zum größten Teil nicht mit den Bedürfnissen der Freibadnutzer sowie einem effizienten Betriebsablauf decken.

 

Um den an den Badebetrieb gestellten Anforderungen gerecht zu werden, beabsichtigt die Verwaltung 2- sowie 3-stündige Badezeiten einzuführen und die Badezeiten abzuändern. Als erste Verbesserungsmaßnahme werden die Badezeiten folgendermaßen angepasst:

 

·           08:00 – 10:00 Uhr

·           11:00 – 13:00 Uhr

·           13:30 – 16:30 Uhr

·           17:00 – 20:00 Uhr

 

Durch diese Umstellung ist es möglich insgesamt mehr Besuchern die Nutzung des Freibades zu ermöglichen und auch den Schulkindern, welche in der Regel bis um 13:00 Uhr Schule haben, die zeitliche Nutzung zu erleichtern. Des Weiteren können so die Laufer Schulklassen, welche im Rahmen des Schwimmunterrichts das Freibad besuchen, in den ersten beiden Badezeiten die Becken nutzen, ohne zahlreiche Platzkapazitäten wie im derzeitigen Mittelblock einzunehmen.

 

Es ist ferner beabsichtigt, die Badezeiten bei Erforderlichkeit, vor allem mit Hinblick auf die anstehenden Sommerferien, anzupassen.

 

Für die 2-stündige Badezeit werden wie bisher 2,00 EUR fällig. Für die 3-stündige Badezeit werden nun 3,00 EUR fällig. Die mögliche Ermäßigung von jeweils 50% ist weiterhin Bestandteil der Gebührenfestsetzung.

 

Eine weitergehende Herabsetzung der Gebühren ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Abgesehen von den notwendigen Betriebskosten und den Zusatzkosten für Hygienemaßnahmen sind zusätzliche Kosten für Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der stark zunehmenden Fälle von Vandalismus, Einbrüchen, Beschimpfungen und Tätlichkeiten gegenüber dem Freibadpersonal ist sowohl der Einsatz eines Sicherheitsdienstes als auch der Einsatz von baulichen Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

 

Aufgrund der oben genannten Gründe empfiehlt die Verwaltung die Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.Pegnitz neu zu erlassen.