Betreff
Finanzbericht für das 2. Vierteljahr 2021
Vorlage
FB 2/069/2021
Art
Informationsvorlage_alt2

Noch immer innerhalb der Reglements bedingt durch die Corona-Krise wird nunmehr für das zweite Vierteljahr der turnusmäßige Bericht der Finanzverwaltung vorgelegt.

 

Große Änderungen gegenüber dem ersten Vierteljahr haben sich nicht ergeben. Insbesondere konnte die finanzielle Leistungsfähigkeit trotz weiterhin umfangreicher Maßnahmen und Kosten beibehalten werden.

Die Stadt musste weder Kassenkredite ziehen noch Investitionskredite aufnehmen, auch wenn beides haushaltsrechtlich zulässig und genehmigt ist.

 

Die (zusätzlich) zu erledigenden Aufgaben im Bereich Infektions- und Hygieneschutz, in der Personalstruktur und der Organisation usw. verlangten sowohl der Politik als auch der Verwaltung ein Mehrfaches an Aufmerksamkeit und Anstrengungen ab.

 

Die umfangreichen Sitzungen, Workshops und Besprechungen zeugen davon, dass es während der Corona-Krise zu keinerlei Stillstand im laufenden Verwaltungsgeschäft gekommen ist.

 

Ob und in welcher Größenordnung sich für das Jahr 2021 noch weitere, tatsächliche Auswirkungen der Krisenzeit auf die städtischen Finanzen ergeben werden, bleibt nach wie vor abzuwarten.

 

 

VERWALTUNGSHAUSHALT

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  4.570.472,00 Euro

Einkommensteuer-Ersatz                                 132.835,00 Euro

Anteil an der Umsatzsteuer                              597.246,00 Euro

 

Nachdem in diesen Beträgen auch die Abrechnungsbeträge für 2020 enthalten sind, werden die tatsächlich eingegangen Raten des 2. Quartals nochmals ausdrücklich denen des Vorjahres gegenübergestellt:

 

Steuerbeteiligung

2. VJ 2021

2. VJ 2020

+/-

Einkommensteuer

4.698.080,00

5.051.659,00

-     7 %

Einkommensteuer-Ersatz

   628.821,00

   708.300,00

-   12 %

Anteil Umsatzsteuer

   196.324,00

   270.820,00

-   27,5 %

 

Diese Zahlen entsprechen den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2021: bei der zweitgrößten Steuereinnahmequelle, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, mussten die Prognosen aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt (Kurzarbeit, Anstieg der Arbeitslosigkeit) erneut nach unten korrigiert werden. Für das Jahr 2021 wird von dort nun mit einem geringen Zuwachs um +1,7 Prozent gerechnet, was im Vergleich zu den Novemberprognosen (+5,0 Prozent) eine deutliche Abwärtskorrektur darstellt.

Die Prognosen zum Haushalt 2021 haben sich damit bisher drastisch nach unten bewegt.

 

Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage

AO-Soll 11.968.223,65 Euro/368.835,00 Euro

 

Ansatz 2021

AO-Soll zum 30.06.

VJ-Zeitraum

Ist 30.06.2020

12.500.000

11.968.223,65

14.046.721,85/AO-Soll

6.671.724,06

 

Noch immer steht das Soll aus Gewerbesteuereinnahmen in einem Bereich, in dem sich keine unerwarteten Einbrüche zeigen.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist aber nach wie vor, wie wohl in der Mehrzahl der kreisangehörigen Kommunen ersichtlich, dass es im 2. Jahr der Pandemie bei deutlichen Ausfällen bleiben wird, die ohne Unterstützung von Bund und/oder Land nicht aufgefangen werden können.

Bisher wurde zwar vom Bund noch keine Bereitschaft zu dringend notwendigen Kompensationsleistungen signalisiert, im Gegenteil: der Bundeshaushalt sieht hierfür keine Mittel vor. Jedoch ist es weiterhin Ziel der Spitzenverbände, zusammen mit dem Freistaat, dass auch der Bund für die Jahre 2021 ff. seinen Anteil zum Ausgleich dieser Steuer-mindereinnahmen leistet. Die unter diesem Aspekt gegenüber den Spitzenverbänden gefundene Sprachregelung des Freistaates wird als wichtiges Signal betrachtet, dass der Freistaat Bayern bereit ist, seinen hälftigen Kompensationsanteil ggf. auch ohne Beteiligung des Bundes zu erbringen.

 

Tatsächlich an Gewerbesteuerumlage abzuführen waren im 2. Vierteljahr 368.835,00 Euro.

 

Realsteuern

GrSt A                 66.022,87 Euro

GrSt B            2.899.407,23 Euro

Hundesteuer       82.879,44 Euro

 

Nach wie vor wird der Haushaltsansatz nur bei der Grundsteuer A leicht überschritten

.

Die Grundsteuer B liegt mit fehlenden rd. 600 Euro marginal unter Ansatz, während sich bei der Hundesteuer die rückläufige Tendenz – auch gegenüber dem 1. Quartal – zeigt, die bereits zur Beschlussfassung i. S. Reduzierung des Steuersatzes für Kampfhunde / zeitanteilige Berechnung der Hundesteuer aufgezeigt wurde. Es sind also grundsätzlich nicht weniger Hunde geworden, sondern eben weniger tatsächlich zu zahlende Steuer.

 

 

Anteil am Grunderwerbsteuer-Aufkommen

233.231,44 Euro

 

Dieser Betrag, bestehend aus den Raten Januar bis Juni, zeigt einen leichten Aufwärtstrend gegenüber dem Vorjahreszeitraum (222.691 Euro).

 

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen

130.650 Euro

 

Die beiden ersten Raten entsprechend denen des Vorjahres; hier haben sich keine Änderungen ergeben.

 

 

 

 

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG

243.956,00 Euro

 

Der Betrag entspricht der ersten Rate der zugewiesenen Einnahmen. Aus diesen allgemeinen Unterstützungsleistungen hat die Stadt zwei Raten mit insgesamt 487.908,00 Euro zu erwarten.

 

Schlüsselzuweisungen

921.368,00 Euro

 

Mit zweimal 460.684,00 Euro ist der hälftige Betrag der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen für 2021 eingegangen. Die enorme Minderung gegenüber 2020 resultiert, wie bereits dargestellt, aus geänderten Berechnungsparametern und vor allem aus der gestiegenen Steuer- und Umlagekraft der Stadt – dem Grunde nach ja ein durchwegs positives Zeichen für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt.

 

 

Kreisumlage

7.578.544,44 Euro

 

Ab Juni waren aufgrund des Jahresbescheides vom 14.06.2021 die neuen monatlichen Raten i. H. v. 1.352.353,60 Euro an den Landkreis zu überweisen; gleichzeitig war die jährliche Abrechnung vorzunehmen.

 

 

Budgetberichte Verwaltungshaushalt und Controlling

Alle haushaltsinternen Budgets / Zweckbindungsringe liegen nach wie vor im Verfügungsbereich der jeweiligen Einrichtungen. Bislang zeichnen sich keine Überschreitungen ab.

Das Haushaltscontrolling und die im Rahmen der Krise herausgegebenen strengen Anforderungen bei den Ausgaben werden eingehalten.

 

 

 

VERMÖGENSHAUSHALT

 

Investitionspauschale

192.526,00 Euro

 

Nachdem diese pauschale Zuweisung in nur zwei Raten ausbezahlt wird, hat sich keine Änderung zum 1. Quartal ergeben.

 

 

Straßenausbaupauschale nach Art. 13 h FAG

167.917,00  Euro

 

War für das Jahr 2020 noch ein Gesamtbetrag von 92.716,00 Euro ausbezahlt worden so hat die Stadt Lauf für 2021 inzwischen den Bescheid und die Auszahlung für das Jahr 2021 erhalten. Aufgrund der nach Art. 13 h FAG anzusetzenden Berechnungsparametern liegt diese zwar unter dem geplanten Ansatz von 230.000,00 Euro, entspricht jedoch voll und ganz den gemeldeten Grundlagen. Für die kommenden Jahre werden weitere Aufstockungsbeträge zu erwarten sein.

 

 

 

 

Allgemeines/Sonstiges

 

Trotz fortlaufender Pandemie-Bedingungen konnten alle Investitionen ohne größeren Probleme weitergeführt  werden (z. B. Bertleinschule, Bauhof).

Wie bereits im ersten Vierteljahr war auch das zweite Vierteljahr geprägt von umfangreichen Vorüberlegungen zu kommenden Investitionen, wie beispielsweise Gewerbeflächen, Neubau Tagespflege,  Wohnbaugebiete oder auch die Interessensbekundung zu einer Landesgartenschau.

 

Ø  Bürgschaften/kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Hier hat sich gegenüber dem letzten Bericht nichts verändert.

 

Ø  Rücklagen/Jahresabschluss 2020

Noch ist der Rücklagenbestand mit 1.594.354,32 Euro unverändert vorhanden. Die Legung der Jahresrechnung 2020 muss aufgrund umfangreicher Abschlussarbeiten auf die Sommerpause verlegt werden. Danach wird der endgültige Betrag festgestellt.

Das gesamte JR-Ergebnis 2020 wird ausführlich und im Detail – auch mit den durch die Corona-Krise veranlassten Auswirkungen – im September vorgestellt.

 

Soviel kann jedoch vorab gesagt werden:

- Nach vorläufigen Berechnung wird das Ergebnis gegen Null laufen, d. h. es wird weder einen Überschuss noch einen Fehlbetrag in erheblicher Höhe geben.

- Erfreulicherweise wird so voraussichtlich keine Entnahme aus der Rücklage notwendig sein.

- Ebenso wenig wurde eine Kreditaufnahme im Jahr 2020 notwendig. Auch für 2021 ergab sich bisher kein Bedarf.

- Nachdem die Stadt seit Monaten Negativzinsen in nicht unerheblicher Höhe für vorhandene liquide und Rücklagemittel zahlen muss, wurde nach einer Möglichkeit zur Senkung derselben gesucht. Allerdings ist eine Anlage von vorhandenen Geldern als z. B. Bausparvertrag nicht möglich (zur Vermeidung von Negativzinsen), da dies  kommunal- und haushaltsrechtlich nicht zulässig ist.

 

Ø  Schulden

Die Stadt Lauf hat bisher keine neue Darlehensaufnahmen aus verfügbaren Kreditermächtigungen beschließen müssen.

 

Ø  Optimierter Regiebetrieb Abwasserbeseitigung (ORB)

Auch der Jahresabschluss für den Abwasserbetrieb wird im September 2021 mit vorgelegt werden.

Vom Stadtrat konnte erfreulicherweise in der Juni-Sitzung die Senkung der Kanalbenutzungsgebühren von 2,70 Euro/cbm auf 2,49 Euro/cbm, rückwirkend zum 01.01.2021 und vorerst bis Ende 2024, beschlossen werden.