Betreff
Schützenheim Simonshofen und Schulhaus Weigenhofen;
Künftige Nutzung
Vorlage
FB 2/066/2021
Aktenzeichen
FB 2/2.4/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a) Schützenhaus Simonshofen

Das ehemalige Schützenhaus in Simonshofen wird künftig zur gemeinsamen Nutzung dem Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal und den ortsansässigen Vereinen/Gruppierungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem ZV VHS ist abzuschließen. Die VHS ist Hauptnutzer und regelt die organisatorische Belegung einvernehmlich direkt mit den jeweiligen weiteren Nutzern.

Das Gebäudemanagement und etwaige weitere Belegungen werden durch die städtische Liegenschaftsverwaltung vorgenommen.                                                                                      Die notwendige Sanierung erfolgt durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz. Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Haushalt 2022 einzustellen und mögliche Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung zu generieren.

Für notwendigen Planungsaufwand werden unter der Haushaltsstelle 8835.9450 zusätzliche Mittel überplanmäßig i. H. v. 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

b) Schulhaus Weigenhofen

Nachdem sich der ZV VHS Unteres Pegnitztal bislang nicht für eine Nutzung des Schulhauses Weigenhofen entschieden hat, bleibt es bei der bisherigen Vermietung und Nutzung durch die dortige Dorfgemeinschaft. Von einer Generalsanierung wird vorerst abgesehen. Für notwendige Erhaltungsmaßnahmen werden ab 2022 jährlich Mittel bis zur Höhe von max. 80.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Das Schützenhaus Simonshofen steht seit Auflösung der dortigen Schützengesellschaft (2018) leer.

Im alten Schulhaus Weigenhofen trifft sich die dortige Dorfgemeinschaft; das OG ist seit Jahren vermietet. Ein ehemals angedachter Verkauf konnte nicht realisiert werden; die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden bisher auf ein Mindestmaß beschränkt und mit Hilfe der Dorfgemeinschaft umgesetzt. Ein umfassendes Sanierungskonzept ist bisher wegen der trotz allem nur teilweisen Nutzung noch nicht in Auftrag gegeben worden.

 

Bei beiden Gebäuden handelt es sich um städtische Anwesen, die grundsätzlich neben den jeweiligen Dorfgemeinschaften/Vereinen auch für städtische Anlässe zur Verfügung stehen (Wahlen, Bürgerversammlungen u.ä.).

Es wird daher schon längere Zeit nach Möglichkeiten und Lösungen zu möglichst umfassenden Nutzungen in diesen Gebäuden gesucht.

 

Nachdem der ZV Volkshochschule Unteres Pegnitztal (VHS) zusammen mit der Stadtverwaltung bereits seit einigen Jahren immer wieder auf der Suche nach Unterrichts- und Veranstaltungsräumen ist und im Stadtzentrum Lauf keine passenden Räumlichkeiten  zur Verfügung stehen, war schnell klar, dass eine Sanierung z. B. der o. g. Gebäude nur dann sinnvoll umgesetzt werden kann, wenn von der VHS eine dauerhafte und umfangreiche Inanspruchnahme nicht nur in den Abendstunden dargelegt wird und darüber hinaus auch die ortsansässigen Vereinen dort weiterhin ihre Veranstaltungen durchführen können.

Gerade die Ausweitung des VHS-Angebotes aus dem Stadtzentrum hinaus in die dörflichen Stadtteile kann dem Bildungsauftrag aller Bevölkerungsschichten Rechnung tragen und gleichzeitig ergeben sich neue Konzepte im Miteinander von Vereinen, Dorfgemeinschaften und VHS.

 

Ohne formelle Zusagen der VHS zu derartigen Konzepten scheint es hingegen nicht vertretbar, die Gebäude umfassend zu sanieren.

 

Weder die VHS noch die städtischen Vereine/Gemeinschaften leisten Nutzungsentgelte für derartige Belegungen; dies soll auch in Zukunft so beibehalten werden.

Die Zurverfügungstellung derartiger Räume ist in der Stadt Lauf kostenlos und gilt als freiwillige Leistung im Rahmen der Vereinsförderung und Gemeinschaftspflege.

 

a) Schützenheim Simonshofen

 

Bereits im Dezember 2019 hatte sich die VHS das Gebäude ansehen können und mit Schreiben vom 02.12.2019 erklärt, dieses im Rahmen ihres VHS-Bildungsangebotes nutzen zu wollen.

Im Oktober 2020 hat dazu Herr Stadtrat Harald Meyer in seiner Eigenschaft als Sprecher der Simonshofer Vereine ein künftiges Nutzungskonzept für diese vorgestellt.

Insbesondere könnten so alle Simonshofer Vereine dort eine neue Heimat finden, natürlich auch für öffentliche Veranstaltungen der Stadt oder sogar private Feierlichkeiten stünden die Räume zur Verfügung.

 

Im April 2021 hat dazu eine gemeinsame Besprechung mit dem Leiter der VHS, H. Dr. Leifeld, allen Vereinsvertretern aus Simonshofen und Herrn Bürgermeister Lang sowie weiteren Verantwortlichen der Stadt stattgefunden, um die konkreten Vorstellungen der einzelnen Beteiligten zu hinterfragen und zu einem Lösungskonzept zu gelangen.

Herr Stadtrat Meyer stellte anhand einer Präsentation noch einmal die Historie und die zukünftigen Pläne der verschiedenen Vereinsnutzungen vor, ebenso erläuterte Herr Dr. Leifeld, wie aus seiner Sicht eine gemeinsame Belegung stattfinden könnte und Synergieeffekte zwischen VHS und Vereinen erzielt werden können.

Neben Kinderangeboten, Fitness- und Ernährungskursen sind z. B. VHS-Angebote in den Bereichen Gymnastik und Sprachen – auch in enger Zusammenarbeit mit den Simonshofer Vereinen – vorgesehen.

 

Es wurde von allen Seiten der Flächen- bzw. Ausstattungsbedarf grundsätzlich diskutiert: so sind in jedem Fall Lagerräume, Außenflächen, Küchenausstattung und WC’s sowie geeignete Bodenbeläge und die Möblierung für die jeweiligen Belegungen/Nutzungen zu sanieren. Dies wird in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung geschehen.

 

Mit Mail vom 12.05.2021 teilte Herr Dr. Leifeld schließlich mit, künftig im – dann sanierten – Gebäude eine Vielzahl von VHS-Kursen abhalten zu können, somit also als Hauptnutzer des Simonshofer Hauses aufzutreten. Ein entsprechender Belegungsplan wurde erstellt (sh. Anlage). Mit dem ZV VHS wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden.

Die Absprachen zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den ortsansässigen Vereinen (sh. Anlage) werden grundsätzlich zwischen der VHS und den jeweiligen Vereinsvertretern in eigener Zuständigkeit geregelt.

Das Gebäudemanagement und Vergabe von evtl. weiteren Belegungen (z. B. Vorrang bei städtischem Bedarf oder Vergabe an private Dritte) erfolgt durch die städtische Liegenschaftsverwaltung.

 

Zur baulichen Sanierung lt. dem gemeldeten bzw. notwendigen Bedarf wird die Maßnahme zur ggf. möglichen Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm angemeldet werden.

Von dort sind maximale Fördermittel bis zu 150.000 Euro (Fördersatz 50 %) möglich.

 

Um die Sanierungsplanung umsetzen zu können, werden noch im Jahr 2021 überplanmäßige Mittel i. H. v. 30.000 Euro benötigt, nachdem dafür nur 10.000 Euro aus Haushaltsresten zur Verfügung stehen.

 

 

b) Schulhaus Weigenhofen

 

Obwohl ursprünglich im Haushalt 2017 bzw. in der Finanzplanung 2018 insgesamt 80.000 Euro für Unterhaltsmaßnahmen eingeplant waren, hatte sich der damalige Bauausschuss in seiner Sitzung am 24.10.2017 mehrheitlich für eine Veräußerung des Gebäudes aus-gesprochen, angesichts der bereits damals im Raum stehenden Gesamtsanierungskosten.

Zuvor sollten jedoch neue Räume für die Dorfgemeinschaft gefunden werden, was letztendlich aber zu keinem Erfolg führte.

Seit dem Jahr 1977 ist das OG des Schulhauses vermietet; dies gilt es auch bei einer Sanierung zu bedenken.

Im Rahmen der Suche nach Räumlichkeiten für die VHS wurde zuletzt Ende 2019/Anfang 2020 mit der Dorfgemeinschaft Weigenhofen gesprochen, mit dem Ziel, das Gebäude ggf. sanieren zu können, es aber auch unbedingt für die Nutzung durch die Dorfgemeinschaft zu erhalten.

Von deren Seite wurden auch ausführliche Belegungspläne vorgelegt und auf die bereits vorgenommenen Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten verwiesen.

Das Angebot an die VHS, auch dort ganztägig und vor allem in den Vormittagsstunden, Kurse abhalten zu können, wurde von dieser bisher nicht angenommen. In einer Besichtigungsrunde am 30.06.2021 erklärte Herr Dr. Leifeld, aktuell keine dauerhafte Nutzung zusagen zu können, da Kurse nicht garantiert werden können ohne vorherige Erfahrungen, ob ausreichende Anmeldungen dort überhaupt generiert werden können.

 

Eine Sanierung ohne die Hauptnutzung durch die VHS erscheint jedoch finanziell nicht vertretbar, zumal es dafür keine Fördermöglichkeiten gibt und natürlich auch das langjährige Mietverhältnis zu berücksichtigen ist.

 

Für Weigenhofen wäre daher vorerst jährlicher Erhaltungsaufwand, z. B. für eine Anpassung der Heizung, neue Fenster im EG, Dämmung, Beleuchtung zu planen und die Mittel dafür Zug um Zug im Haushalt 2022 bzw. in der Finanzplanung abzubilden. Damit ist der Betrieb als Haus für die Dorfgemeinschaft bis auf weiteres gewährleistet.