Betreff
Antrag auf Eingliederung Grundstücks FlNr. 1055/15 (gemeindefreies Gebiet) in das Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 1/079/2021
Aktenzeichen
024-GL/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Das Grundstück mit der FlNr. 1055/15, welches sich derzeit in einem gemeindefreien Gebiet befindet, soll in das Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz eingegliedert werden. Dringende Gründe des öffentlichen Wohls, die einer Eingliederung entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an die Regierung von Mittelfranken beim Landratsamt Nürnberger Land einzureichen.

 

Zur Sicherstellung der Stadtentwicklung in den künftigen Jahren erachtet es die Verwaltung als notwendig, entsprechende Flächen vorhalten zu können. Im Rahmen einer Prüfung möglicher Flächen würde sich nach Ansicht der Verwaltung das im beigefügten Lageplan abgebildete Grundstück (FlNr. 1055/15) anbieten

 

Das Grundstück liegt derzeit noch im sog. „gemeindefreien Gebiet“. Zur Aufnahme in das Laufer Stadtgebiet ist deshalb ein Eingliederungsverfahren nach Art. 11, 12 der Gemeinde-ordnung und der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebiets-änderungen (NHGV) erforderlich.

 

Hierzu ist ein Antrag an die Regierung von Mittelfranken zu stellen, der über das Landrats-amt Nürnberger Land einzureichen ist. Auf Grund von Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO bestünde hier ein Rechtsanspruch auf Eingliederung, wenn nicht „dringende Gründe des öffentlichen Wohls“ entgegenstehen. Dies wäre dann der Fall, wenn kommunales Handeln durch eine Eingliederung erschwert werden würde oder die Verwaltung des einzugliedernden Gebiets nicht sicherstellt werden kann. Beides kann hier nach Auffassung der Verwaltung ausge-schlossen werden.

 

Zudem kann durch die Eingliederung dieses Gebiets die Stadtgrenze im Westen abgerundet werden.