Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 82.000 € für die Erneuerung der SPS (speicherprogrammierbare Steuerung) für die Bereiche zentrale Warte, Schlammbehandlung, Einlauf– Abwasserbeseitigung Betriebsanlagen werden aus der HhSt. 1.7001.9600 bereitgestellt.
Die meisten Aggregate auf der Zentralkläranlage
werden über eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) gesteuert
(Automatik-Ebene). Wichtige Funktionen sind die Signalisierung und Verarbeitung
von auftretenden Betriebs- und Störmeldungen. Weiterhin übernimmt die SPS als
übergeordnete Steuerung den Betrieb aller angeschlossenen Aggregate in allen
notwendigen Betriebsarten sowie Grenzwertverarbeitung und fungiert als
Schnittstelle für das Prozessleitsystem.
Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1995 wurde die
Steuerung bereits über eine SPS der Baureihe S5 abgewickelt.
Diese Baureihe wird nicht mehr produziert und somit
ist die Ersatzteilbeschaffung erschwert und wird immer kostenintensiver.
Der laufende Betrieb zeigt vermehrt
Ausfallerscheinungen auf, welche bislang durch eigene Ersatzteilbevorratung
aufgefangen werden konnte.
Durch den Austausch von der veralteten Baureihe S5
auf die neue Baureihe S7 kann der Betrieb weiterhin langfristig gesichert
werden. Im Rahmen eines 1. Bauabschnitts wurde der Austausch der Steuerung für
die biologische Reinigungsstufe, die Auslaufmessung und das Hochwasserpumpwerk
bereits vergeben.
In diesem Jahr muss nun der 2. Bauabschnitt
beauftragt werden.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die
zentrale Warte, die Schlammbehandlung und den Einlaufbereich.
Seitens der Verwaltung wurden Angebote zur
Erneuerung der SPS für den 2. Bauabschnitt
eingeholt. Das günstigste Angebot liegt bei rd. 82.000 €
Die Finanzierung ist über die HhSt. 1.7001.9600 gesichert und die Mittel stehen zur Verfügung.