Betreff
Bebauungsplan Nr. 94 "Südlich der Bleichgasse"
- Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
FB 5/108/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 25.09.2009 für das Baugebiet „Südlich der Bleichgasse“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgehoben.

 

2.   Der Entwurf des Aufhebungsplans zum Bebauungsplan Nr. 94 „Südlich der Bleichgasse“ in der Fassung vom 25.03.2021 (Anlage) wird beschlussmäßig gebilligt.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2  BauGB durchzuführen.

 

 

Anlagen: Bebauungsplan Nr. 94 Aufhebungsplan vom 25.03.2021

 

In Session eingestellt: Begründung vom 25.03.2021

 

Der Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Südlich der Bleichgasse“ ist seit dem 23.09.2009 rechtskräftig.

 

Die Verwaltung hat den Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 14.07.2020 darüber informiert, dass der Bebauungsplan Nr. 94 aufgrund der neueren Rechtsprechung als nichtig betrachtet werden muss.

 

In der gleichen Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag auf Vorbescheid der Grundstückseigentümer das gemeindlich Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1510 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz, Bleichgasse erteilt, wenn der Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 für das Baugebiet „Südlich der Bleichgasse“ gefasst wird und durch das Wohngebäude eine Grundfläche von maximal 640 m² nicht überschritten wird. Die Grundfläche des Wohngebäudes im Antrag auf Vorbescheid betrug 575 m².

 

Der Antrag auf Vorbescheid wurde nun vom Landratsamt Nürnberger Land genehmigt. Deshalb sollte nun das Verfahren zu Aufhebung des Bebauungsplans eingeleitet werden.