Betreff
Beitragsersatz für Kindertagesstätten; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
FB 4/038/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf beschließt:

 

  1. Der kommunale Anteil des Beitragsersatzes von insgesamt 47.000 Euro wird als freiwillige Förderung an die Träger der Kindertageseinrichtung gewährt.

 

  1. Die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung i.H.v. 47.000 Euro wird genehmigt. 

 

Der Freistaat Bayern gewährt Trägern von Kindertageseinrichtungen auch für die Schließungen von Januar bis Mai 2021 einen pauschalen Beitragsersatz. Der Beitragsersatz ist für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben und die Familien keinen Elternbeitrag entrichten mussten.

 

Mit der Pauschale übernimmt der Freistaat einen Beitragsersatz von 70 %, weitere 30% können im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.

Anfragen bei anderen Gemeinden im Landkreis haben ergeben, dass diese den Beitragsersatz voraussichtlich freiwillig zahlen werden.

 

Der Beitragsersatz setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Staatlicher Anteil Beitragsersatz

Kommunaler Anteil Beitragsersatz

Krippenkinder

240 Euro

60 Euro

Kindergartenkinder

35 Euro

15 Euro

Hortkinder

70 Euro

30 Euro

 

Die freien Träger in Lauf haben bereits entsprechende Anträge gestellt, die freiwillige Leistung würde sich auf insgesamt 43.000 Euro belaufen. Anträge von Trägern in anderen Gemeinden, welche aber Laufer Kinder betreuen sind bislang noch nicht eingegangen, die Verwaltung erwartet aber maximal einen Gesamtbetrag von 4.000 Euro. Entsprechende Anträge werden nur auf Anfrage ausgegeben.

 

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wurden die 70 % staatlichen Anteil beantragt, dieser beträgt 64.375 Euro.