Wirtschaftsplan 2021
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt:
Den Wirtschaftsplan 2021 mit allen Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen.
Im „Pandemie“-Wirtschaftplan
2021 sind in besonderer Weise Chancen und Risiken zu bewerten gewesen. Chancen
bestehen, in der, auf Basis der derzeitigen Informationslage, als realistisch angesehenen Einschätzung, dass
eine Impfung des Großteils der Bevölkerung bis Mitte des Jahres erfolgt ist.
Damit könnten Infektionsschutzmaßnahmen auslaufen und gewohnte „Normalität“
einkehren.
Da das Stift bisher gut und
damit „Infekionsfrei“ durch die Krise gekommen ist, stehen die Chancen gut,
dass dies so bleibt. Gleichwohl ist anzunehmen, dass die Belegung und die
Personalgewinnung der im allgemeinen als „Hochrisikobereich“ genannten
stationären Altenpflege schwieriger wird. Kurz gesagt, wer nicht muss, wird
einen Einzug vermeiden wollen. Als potenzieller Bewerber wird man sich gut
überlegen, ob jetzt die richtige Zeit für einen Wechsel ist.
Belegungsprognosen und die
Einschätzung der Personalaufwendungen sind daher noch schwieriger als sonst. Im
WP 2021 sollen mit einer Belegung von 92 % ca. € 4,6 Mio pflegebedingte Erträge
inkl. Unterkunft und Verpflegung erzielt werden. Die Personalquote soll dabei
ebenso knapp 92 % betragen (zum Vgl. im JA 2018 93,5%). Dies gelingt nur
aufgrund erfolgreicher Pflegesatzverhandlungen, und damit höheren Preisen für
Bewohner und Angehörigen. Ferner bedingt dies eine noch engere Korrelation von
Personalaufwand zum festgestellten Pflegebedarf, jeweils in Stunden. Hier
konnten zuletzt Verbesserungen erzielt werden, wobei die Jahresergebnisse der
Vorjahre dies aufgrund von Sondereffekten (2019 Umbau, 2020 Corona) nicht
ausreichend deutlich machen.
Hinsichtlich der Kosten und
Kostenerhöhungen für die Bewohner wird das zu erzielende Ergebis der
Pflegesatzverhandlungen zu monatlichen Preissteigerungen in Höhe von € 70.- bis
€ 80.- führen. Im Vergleich zu 2020 ist die bereits zum 1. Januar umgesetzte
Erhöhung in Höhe von gut € 26.- monatlich aufgrund gesetztlich ermöglichter
Umverteilung der zusätzlichen Kosten der generalistischen Ausbildung zu
addieren.
Insgesamt sollte gemäß
Planung und dem Eintreffen der Annahmen ein Fehlbetrag von knapp € 100.000.-
nicht überschritten werden. Hielten sich die kalkulierten Instandhaltungskosten
im gewohnten Rahmen, und damit um ca. € 60.000.- niedriger, wäre sogar ein
besseres Ergebnis möglich.