Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, Hermann-Keßler-Stift;
Wirtschaftsplan 2021
Vorlage
HKS/004/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Den Wirtschaftsplan 2021 mit allen Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen.

Im „Pandemie“-Wirtschaftplan 2021 sind in besonderer Weise Chancen und Risiken zu bewerten gewesen. Chancen bestehen, in der, auf Basis der derzeitigen Informationslage,  als realistisch angesehenen Einschätzung, dass eine Impfung des Großteils der Bevölkerung bis Mitte des Jahres erfolgt ist. Damit könnten Infektionsschutzmaßnahmen auslaufen und gewohnte „Normalität“ einkehren.

 

Da das Stift bisher gut und damit „Infekionsfrei“ durch die Krise gekommen ist, stehen die Chancen gut, dass dies so bleibt. Gleichwohl ist anzunehmen, dass die Belegung und die Personalgewinnung der im allgemeinen als „Hochrisikobereich“ genannten stationären Altenpflege schwieriger wird. Kurz gesagt, wer nicht muss, wird einen Einzug vermeiden wollen. Als potenzieller Bewerber wird man sich gut überlegen, ob jetzt die richtige Zeit für einen Wechsel ist.

 

Belegungsprognosen und die Einschätzung der Personalaufwendungen sind daher noch schwieriger als sonst. Im WP 2021 sollen mit einer Belegung von 92 % ca. € 4,6 Mio pflegebedingte Erträge inkl. Unterkunft und Verpflegung erzielt werden. Die Personalquote soll dabei ebenso knapp 92 % betragen (zum Vgl. im JA 2018 93,5%). Dies gelingt nur aufgrund erfolgreicher Pflegesatzverhandlungen, und damit höheren Preisen für Bewohner und Angehörigen. Ferner bedingt dies eine noch engere Korrelation von Personalaufwand zum festgestellten Pflegebedarf, jeweils in Stunden. Hier konnten zuletzt Verbesserungen erzielt werden, wobei die Jahresergebnisse der Vorjahre dies aufgrund von Sondereffekten (2019 Umbau, 2020 Corona) nicht ausreichend deutlich machen.

 

Hinsichtlich der Kosten und Kostenerhöhungen für die Bewohner wird das zu erzielende Ergebis der Pflegesatzverhandlungen zu monatlichen Preissteigerungen in Höhe von € 70.- bis € 80.- führen. Im Vergleich zu 2020 ist die bereits zum 1. Januar umgesetzte Erhöhung in Höhe von gut € 26.- monatlich aufgrund gesetztlich ermöglichter Umverteilung der zusätzlichen Kosten der generalistischen Ausbildung zu addieren.

 

Insgesamt sollte gemäß Planung und dem Eintreffen der Annahmen ein Fehlbetrag von knapp € 100.000.- nicht überschritten werden. Hielten sich die kalkulierten Instandhaltungskosten im gewohnten Rahmen, und damit um ca. € 60.000.- niedriger, wäre sogar ein besseres Ergebnis möglich.