Beschlussvorschlag:

 

1. Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2021

Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2021 auf Umbuchung der Kosten, die sich im Zusammenhang mit der geplanten Auflösung der Römer’schen Stiftung ergeben haben, in den städtischen Haushalt bzw. Ausgleich bei der Römer’schen Stiftung und Auflistung derselben wird zugestimmt.

 

Abstimmung:       Ja                              Nein

 

2. Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt folgende Haushaltssatzungen 2021:

 

a) Stadt Lauf a.d. Pegnitz

 

Dem Haushaltsplan 2021 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2021 einschl. Stellenplan in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

aa) Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für die Jahre 2020 bis 2024 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Finanzplanung schließt in den Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

 

2020 mit   80.276.688 Euro

2021 mit   79.907.276 Euro

2022 mit   77.911.633 Euro

2023 mit   81.093.770 Euro

2024 mit   79.820.053 Euro

ab.

 

b) Abwasserbetrieb

 

ba) Dem Wirtschaftsplan 2021 des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a.d. Pegnitz mitsamt Anlagen in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Erträge und Aufwendungen sind in der städtischen Haushaltssatzung 2021 eingestellt.

 

bb) Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms des Abwasserbetriebes für die Jahre 2020 bis 2024 in der beratenen Fassung wird zugestimmt.

Die Finanzplanung schließt damit in Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

 

2020 mit 6.507.900 Euro

2021 mit 6.482.000 Euro

2022 mit 4.532.000 Euro

2023 mit 2.193.000 Euro

2024 mit 1.663.000 Euro

ab.

 

 

c) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

 

Dem Haushaltsplan 2021 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2021 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Der darin enthaltene Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Jahr 2021 wurde vom Stadtrat in gleicher Sitzung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

ca) Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms der Spitalstiftung für die Jahre 2020 bis 2024 in der beratenen Fassung wird zugestimmt.

 

Die Finanzplanung schließt damit in den Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

2020 mit    140.540 Euro

2021 mit 1.401.672 Euro

2022 mit    271.103 Euro

2023 mit    227.103 Euro

2024 mit   233.103 Euro                      

ab.

 

 

d) J.F. Barth’sche Stiftung

 

Dem Haushaltsplan 2021 der J.F.Barth’schen Stiftung in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2021 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Alle notwendigen Daten und Fakten der genannten Haushalte lagen den Gremiumsmitgliedern rechtzeitig vor. Details zu den einzelnen Haushaltsplänen sind den jeweiligen Vorberichten zu entnehmen.

 

 

a) Stadt Lauf a.d. Pegnitz

 

Der Haushaltsentwurf für 2021 wurde unterm 17.12.2020 erstellt und den Stadtratsmitgliedern am 21.12.2020 zur Verfügung gestellt. Virtuelle Beratungskonferenzen fanden am 13.01. und 21.01.2021 statt.

 

Die von einzelnen Fraktionen gestellten Fragen konnten beantwortet werden.

Am 21.01.2021 ging der beigefügte Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2021 ein, über den gesondert Beschluss zu fassen ist.

Auswirkungen auf den Haushalt 2021 ergeben sich daraus nicht. Die Verwaltung kann die geforderten internen Umbuchungen/Verrechnungen zur Jahresrechnung 2020 veranlassen und eine entsprechende Übersicht dem Stadtrat zur Information vorlegen.

 

 

b) Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d. Pegnitz

 

Für den als Optimierten Regiebetrieb geführten Abwasserbetrieb der Stadt liegt der Wirtschaftsplan mit allen Anlagen für das Jahr 2021 bei.

Er schließt in Erträgen mit 5.007.800 Euro und in Aufwendungen mit 4.653.340 Euro ab.

 

In der städtischen Haushaltssatzung sind die maßgeblichen Beträge mit ausgewiesen.

 

 

c) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

 

Der Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen für den kameralen Stiftungsteil wurde vorab per Mail zur Verfügung gestellt.

Der in einer gesonderten Vorlage beschlossene Wirtschaftsplan 2021 des Hermann-Keßler-Stifts ist in der Haushaltssatzung der Stiftung enthalten.

 

 

 

d) J.F.Barth’sche Stiftung

 

Der Haushalt 2021 wurde gleichzeitig mit dem Stadthaushalt zur Kenntnis gegeben. Er ist ausgeglichen und schließt in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit jeweils 120 Euro ab.