a) Bebauungsplan Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“
-Aufstellungsbeschluss
-Billigung des Vorentwurfes
b) 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
-Änderungsbeschluss
-Billigung des Vorentwurfes
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtrat beschließt:
- Für die Grundstücke
Fl.Nrn. 1898/2, 1797/1, 1797/4, 1800, 1797/2, 1806, 1812, 1812/1, 1813,
1815 Tfl., 1840 Tfl., 1850 Tfl., 1851, 1853, 1803/20 und 1803 Tfl. der
Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB
aufgestellt.
- Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem
Vorentwurfsplan vom 19.11.2020.
- Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans wird als „Sondergebiet Kunigundenberg “ gemäß § 9 Abs.
1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.
- Der Bebauungsplan
erhält die Nr. 111 und die Bezeichnung „Sondergebiet Kunigundenberg“.
- Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom
19.11.2020 wird gebilligt. Der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
b) Der Stadtrat beschließt:
1. Für
die Grundstücke Fl.Nrn. 1898/2, 1797/1, 1797/4, 1800, 1797/2, 1806, 1812,
1812/1, 1813, 1815 Tfl., 1840 Tfl., 1850 Tfl., 1851, 1853, 1803/20 und 1803
Tfl. der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird das Parallelverfahren zur 9. Änderung
des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Grünfläche, Fläche für
die Landwirtschaft, Fläche des öffentlichen Verkehrs“ in „Sonderbaufläche“
eingeleitet.
2. Dem Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.11.2020 wird zugestimmt.
3. Der
Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlagen
Anlage 1: Vorentwurf Bebauungsplan
Anlage 2: Vorentwurf Flächennutzungsplan
In Session eingestellt:
Begründung zum Vorentwurf Bebauungsplan
Begründung zum Vorentwurf Flächennutzungsplan
Schalltechnische
Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH,
Bayreuth, Bericht-Nr.
19.11148-b01 vom 09.11.2020
Das seit der Nutzungsaufgabe als
Asylbewerberunterkunft leer stehende Hotel auf dem Kunigundenberg soll abgebrochen
werden, um eine Neuordnung der künftigen Nutzungen auf dem Kunigundenberg zu
ermöglichen.
Der Bereich ist als Außenbereich nach § 35 BauGB
einzustufen. Für eine Neuordnung des Kunigundenberges und eine
nutzungsabhängige Bebauung ist vor Abriss das Baurecht zu sichern. Um die
künftige Nutzung abzusichern und das Areal unter Berücksichtigung der zu
betrachtenden Belange - wie exponierte Lage, Denkmalschutz, Emissionen,
Naturschutz – zu ordnen, sind ein Bebauungsplan im Regelverfahren und die Änderung
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Deshalb hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom
26.11.2019 die Verwaltung bevollmächtigt ein externes Planungsbüro mit der
Erstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Kunigundenberg gem. Geltungsbereich vom 19.11.2019 zur Sicherung des
Baurechts zu beauftragen.
Zwischenzeitlich wurde in zwei Workshops die künftige
Nutzung des Kunigundenberges diskutiert. Der Bebauungsplan soll für folgende
mögliche Nutzungen erstellt werden:
- Biergarten
- Schank-
und Speisewirtschaft mit Beherbergungsbetrieb bis zu max. 5 Doppelzimmern
- Ökostation/Bienenzentrum
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes enthält zwei
Baufenster, in denen die für die künftige Nutzung erforderlichen Gebäude -
Gebäude für Biergartenbetrieb und evtl. Gebäude für Gastronomie mit/ohne
Beherbergung – in Abhängigkeit von der Entscheidung des Stadtrates hinsichtlich
der weiteren Nutzung/Entwicklung des Areals abgebildet werden können.
Die IBAS Ingenieurgesellschaft, Bayreuth wurde mit der
Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Diese Untersuchung
liegt im Entwurf ebenfalls vor.
Im FNP ist die Fläche in unmittelbarer Nähe zum
bestehenden Gasthof als Grünfläche – im südlichen Bereich mit dem Zusatz
„Parkanlage“ bzw. Erhaltung und Aufwertung von Grünflächen im Siedlungsbereich,
als Straßenverkehrsfläche für ruhenden Verkehr und Fläche für Landwirtschaft
dargestellt. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Kirche St. Kunigund
(Einzeldenkmal).
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann im
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich
ergibt sich aus dem Lageplan.