Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bei der Betriebskostenförderung durch den Elternbeitragsersatz
Vorlage
FB 4/029/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung i.H.v. 90.000 Euro wird genehmigt.

 

Durch das Betreuungsverbot für Kindertageseinrichtungen in den Monaten April, Mai und Juni erhalten die Träger der Einrichtungen vom Freistaat einen Elternbeitragsersatz. Dieser wurde durch die Betriebskostenförderung abgewickelt. Der dadurch resultierende Sonderabschlag ergab bei der Haushaltsstelle 0.4649.7008 „Betriebskostenförderung an freie Träger“ überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 81.900 Euro. 35.600 Euro wurden bereits durch den Ersten Bürgermeister genehmigt. Da noch immer vereinzelt Anträge von Trägern eingehen, welche Laufer Kinder betreuen, sind mit Mehrausgaben i.H.v. 90.000 Euro zu rechnen.