Beratung und Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.1 Erledigung Prüfungsbericht
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Berichten des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2019 und 07.12.2019 für das Jahr 2018 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
Abstimmung:
1.2 Feststellung Ergebnisse
„ Die Jahresrechnungen 2018 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 74.500.260,15 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 209.316,06 Euro
c) J.F.Barth’sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 988,00 Euro
Der Jahresabschluss 2017 des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2017 33.529.742,58 Euro
b) Summen der Ergebnis-Rechnung 2017
Erträge 5.041.769,90 Euro
Aufwendungen 4.272.167,16 Euro
c) Jahresüberschuss 769.602,74 Euro
Der Jahresabschluss 2018 des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2018 33.845.240,90 Euro
b) Summen der Ergebnis-Rechnung 2018
Erträge 5.259.287,13 Euro
Aufwendungen 3.417.077,85 Euro
c) Jahresüberschuss 1.757.607,75 Euro
Der Jahresabschluss 2018 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
d) Bilanzsumme zum 31.12.2018 13.298.198,35 Euro
e) Summen der GuV-Rechnung 2018
Erträge 5.487.301,22 Euro
Aufwendungen 5.500.852,14 Euro
f) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2018 13.550,92 Euro“
Abstimmung:
1.3 Entlastung
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2018 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth’schen Stiftung, die festgestellten Jahresabschlüsse 2017 und 2018 des Optimierten Regiebetriebs Abwasserbeseitigung und für den festgestellten Jahresabschluss 2018 des Hermann-Keßler-Stifts der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
Abstimmung:
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziffer 1.3) hat der damalige Erste Bürgermeister, Herr Bisping, nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates hat in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschließlich 07.07.2020 die Jahresrechnungen 2018 sowohl der Stadt Lauf als auch der Spitalstiftung und der J.F.Barth’schen Stiftung geprüft.
Auch die zwischenzeitlich vorliegenden Jahresabschlüsse des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit geprüft.
Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2018 der Altenheime der Spitalstiftung (Hermann-Keßler-Stift) mit in die Prüfung einbezogen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2018 waren in der Stadtratssitzung am 28. März 2019 bekanntgegeben worden; der Jahresabschluss des Hermann-Keßler-Stifts für das Jahr 2018 am 23. Mai 2019. Die Jahresabschlüsse des Abwasserbetriebes wurden dem Stadtrat am 27.06.2019 (2017) und 26.11.2019 (2018) bekanntgegeben.
Die örtliche Prüfung erfolgte in mehreren Teilprüfungen im April und Oktober 2019; aufgrund der Corona-Pandemie musste die Abschlusssitzung in die neue Wahlperiode verschoben werden und fand erst am 07.07.2020 statt. Die beiden Niederschriften vom 12.04./07.12.2019 sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2020 zu den Prüfungserinnerungen sowie der Rechenschaftsbericht 2018 sind in Session hinterlegt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.