Betreff
Förderung der Integrativkinder mit dem Faktor 4,5+X
Vorlage
FB 4/020/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

  1. Der 4,5+X Faktor wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen weiterhin für die freien Träger erhöht und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
  2. Für die städtischen integrativen Kindertagesstätten wird der 4,5+X Faktor bei Vorliegen aller Voraussetzungen ebenfalls erhöht und das Personal entsprechend eingesetzt.

 

Gemäß Art. 21 Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz wird für jedes Kind mit einer (drohenden) Behinderung vom Freistaat und der Kommune jeweils die kindbezogene Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 4,5 gewährt. Der Faktor 4,5 reicht aus, um den Personeneinsatz pro Kind zu erhöhen.

 

Bei integrativen Kindertageseinrichtungen kann im Einvernehmen von Bewilligungsbehörde und Gemeinde der Gewichtungsfaktor über 4,5 hinaus erhöht werden (4,5+X). Mit dieser Förderung kann der Personaleinsatz pro Kind nochmals gesteigert werden.

 

Der Gewichtungsfaktor 4,5+X kann nur bei integrativen Kindertagesstätten, d.h. es besuchen mindestens drei und höchstens fünf Kinder mit einer (drohenden) Behinderung die Einrichtung, gewährt werden. Auf Antrag des Trägers entscheiden die finanzierende Kommune und die Bewilligungsbehörde, also das Jugendamt, ob der 4,5-fache Personaleinsatz für die Kinder mit (drohender) Behinderung ausreichend ist oder ob noch zusätzliches Personal benötigt wird und welches Qualifikationsniveau das zusätzliche Personal haben muss, um den Kindern gerecht zu werden. Das Personal qualifiziert sich durch eine entsprechende behindertenspezifische Ausbildung und Erfahrung in einschlägigen Fachdisziplinen wie z.B. Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Sonderpädagogik oder Psychologie.

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz bewilligt seit über zehn Jahren die Anträge auf den 4,5+X-Faktor für die freien Träger, dies stellt eine zusätzliche Fördersumme von 69.000 Euro (kommunal und staatlich) da.

Zur angestrebten Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten schlägt die Verwaltung vor, für die städtischen integrativen Kindertagesstätten „Am Hardt“ und „Schönberger Weg“ ebenfalls diesen 4,5+X-Faktor zu gewähren und eine zusätzliche Kraft in den Integrativgruppen einzusetzen. Diese Zusatzkraft soll mindestens die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in absolviert haben und jeweils 15 Wochenstunden zur speziellen Förderung der Integrativkinder eingesetzt werden.

 

Nach den Berechnungen der Verwaltung ergäbe sich ein Arbeitgeberbrutto von 42.400 Euro.

Die Erhöhung des Faktors auf je 4,5 + 0,80 wird einen staatlichen Zuschuss in der Betriebskostenförderung von insgesamt voraussichtlich 17.000 Euro bedeuten.