Betreff
Verlängerung der Gültigkeit der Bestattungsgebührensatzung
Vorlage
FB 3/016/2020
Aktenzeichen
FB3/015/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.            Die Gültigkeit der aktuellen Bestattungsgebührensatzung wird für ein weiteres Jahr bis 31.12.2021 verlängert. Ein dadurch evtl. entstehendes Defizit wird in Kauf genommen.

 

2.            Sobald die notwendigen Daten für die neue Kalkulation der Gebührensatzung vorliegen, wird diese dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In der Stadtratssitzung vom 26.11.2019 wurde die Gültigkeit der Bestattungsgebührensatzung um ein weiteres Jahr bis 31.12.2020 beschlossen. Der notwendige Anlagennachweis für das Bestattungswesen sollte im laufenden Jahr erstellt werden, damit die Neukalkulation zum 01.01.2021 entsprechend beschlossen werden kann.

Bereits Anfang Dezember 2019 wurden die Angebote für die Erstellung des Anlagennachweises angefordert.

Durch die Corona-Phase hat sich der Prozess bis zur endgültig möglichen Angebotsauswertung erheblich verzögert.

Der Auftrag für die Erstellung des Anlagenverzeichnisses wurde an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Das Ergebnis kann jedoch erst 2021 vorgelegt werden, so dass die Kalkulation der Bestattungsgebührensatzung bis 31.12.2020 nicht umsetzen lässt.

Aus diesem Grund muss der Kalkulationszeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor:

 

1.            Die Gültigkeit der aktuellen Bestattungsgebührensatzung wird für ein weiteres Jahr bis 31.12.2021 verlängert. Ein dadurch evtl. entstehendes Defizit wird in Kauf genommen.

 

2.            Sobald die notwendigen Daten für die neue Kalkulation der Gebührensatzung vorliegen, wird diese dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.