Betreff
Antrag der CSU-Fraktion auf eine "Laufer Sommermeile"
Vorlage
FB 3/014/2020
Aktenzeichen
FB3/014/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

 

  1. In der Zeit von Montag, 03.08.2020 bis einschließlich Sonntag, 23.08.2020 findet die „Laufer Sommermeile“ Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 – 20.00 Uhr, Samstag von 10.00 – 16.00 Uhr und an Sonntagen von 12.00 – 18.00 Uhr statt.

 

  1. Für die Sondernutzungen werden keine Kosten erhoben.

 

  1. Regionale Schausteller werden bei der Vergabe der Sondernutzung bevorzugt.

 

 

Die CSU Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 26.06.2020 einen Antrag gem. § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf a.d.Pegnitz auf eine „Laufer Sommermeile“ gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Aus dem beigefügten Antrag ist die Begründung für die „Laufer Sommermeile“ ersichtlich. Durch die Auswirkungen der Corona Pandemie ist die Branche der Schausteller-Familien auch in unserer Region stark getroffen. 

 

Bereits in anderen Städten und Gemeinden (z. B. Nürnberg) wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die bisher gemachten Erfahrungen des Süddeutscher Verband reisender Schausteller und Handelsleute e. V. wurden erfragt und sind mit eingeflossen.

 

Die „Laufer Sommermeile“ erstreckt sich über den Bereich der Laufer Innenstadt.

Durch dezentrale Standorte der einzelnen Buden wird eine Ansammlung von Besuchern reduziert und die einzelnen Buden können im Innenstadtbereich zusätzlich von der Laufkundschaft profitieren.

 

In der Zeit von Montag, 03.08.2020 bis einschließlich Sonntag, 23.08.2020 findet die „Laufer Sommermeile“ Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 – 20.00 Uhr, Samstag von 10.00 – 16.00 Uhr und an Sonntagen von 12.00 – 18.00 Uhr statt.

Die zeitliche Einschränkung ist auf Grund des Anwohnerschutzes notwendig.

In diesem Zeitraum können maximal drei Buden und ein Karussell im Rahmen einer kostenfreien Sondernutzung unter Einhaltung des durch den Deutschen Schaustellerbund e. V. erstellten Hygienekonzepts die Fläche nutzen.

Hierbei ist es möglich, dass einzelne Schausteller nicht den gesamten Zeitraum über präsent sind. Ein Wechsel der Schausteller ist möglich. Hierdurch soll möglichst vielen Schaustellern die Möglichkeit geboten werden an der „Laufer Sommermeile“ teilzunehmen.

 

Diese Möglichkeit ist durch die derzeit gültige 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich.