Betreff
Betrieb gewerblicher Art "Städtische Parkhäuser", Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entscheidung über die Behandlung des Jahresergebnisses 2018
Vorlage
FB 2/034/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss 2018 des BgA „Städtische Parkhäuser“ wird wie folgt festgestellt:

Summe Aktivseite                          4.659.802,97 Euro

Summe Passivseite                        4.659.802,97 Euro

Jahresgewinn lt. GuV                       280.917,11 Euro

Der Jahresgewinn 2018 wird an die Stadt Lauf a.d.Peg. ausgeschüttet. Die Forderungen an die Stadt Lauf a.d.Peg. werden mit 1 % verzinst.

Der Eigenbetrieb Städtische Werke Lauf wurde zum 01.01.1999 in die StWL Städtische Werke Lauf GmbH umgewandelt. Um eine steueroptimierte Gestaltung bei der Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin Stadt Lauf a.d.Peg. zu erreichen, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.01.2001 die bis dahin steuerlich im Hoheitsbereich der Finanzverwaltung gehaltene GmbH-Beteiligung in Höhe von 766.000 Euro mit sofortiger Wirkung in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art „Städtische Parkhäuser“ eingebracht.

Die Aufrechterhaltung dieses BgA und die bisherige und künftige Handhabung wurden vom Stadtrat in dessen Sitzung am 29.09.2011 erneut überprüft und die Beibehaltung bestätigt.

Seit dem Jahr 2019 ist die Steuerkanzlei Diez und Partner aus Lauf mit der Erstellung der jährlichen Abschlussbilanz für den BgA beauftragt.

Für das Jahr 2018 wurde aus der kameralistischen Buchhaltung der notwendige kaufmännische Jahresabschluss 2018 erstellt (Schlussbilanz zum 31.12.2018 und Gewinn- und Verlustrechnung 2018; die Unterlagen sind in Session eingestellt).

Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresgewinn i.H.v. 280.917,11 Euro des BgA resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnablieferung der StWL Städtische Werke Lauf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017. Die Steuererklärungen (Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie die gesonderte Feststellung des BgA wurden dem Zentralfinanzamt Nürnberg bereits übersandt. Zur steuerlichen Wirksamkeit des Jahresabschlusses 2018 ist dieser vom Stadtrat beschlussmäßig festzustellen und es ist über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.