Betreff
Anpassung der Pflegesätze
Vorlage
HA/146/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Senioren- und Altenheim - Kommission und der Kultur- und Sportausschuss empfehlen dem Stadtrat dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken zuzustimmen und die allgemeinen Pflegeleistungen und leistungsbezogenen Entgelte in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime zum 01.03.2010 wie folgt anzupassen:

 

Pflegestufe 0

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

29,51 €

auf

30,04 €

für Unterkunft und Verpflegung

17,95 €

auf

18,71 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

51,54 €

54,72 €

auf

auf

52,83 €

56,01 €

 

Pflegestufe I

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

51,31 €

auf

51,81 €

für Unterkunft und Verpflegung

17,95 €

auf

18,71 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

73,34 €

76,52 €

auf

auf

74,60 €

77,78 €

 

Pflegestufe II

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

64,46 €

auf

64,95 €

für Unterkunft und Verpflegung

17,95 €

auf

18,71 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

86,49 €

89,67 €

auf

auf

87,74 €

90,92 €

 

Pflegestufe III

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

74,15 €

auf

74,80 €

für Unterkunft und Verpflegung

17,95 €

auf

18,71 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

96,18 €

99,36 €

auf

auf

  97,59 €

100,77€

 

 

 

Die Heimleitung hatte im November 2009 Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und dem Bezirk Mittelfranken aufgenommen mit dem Ziel, die Pflegesätze für die allgemeinen Pflegeleistungen und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ab 01.01.2009 anzupassen.

 

Die entsprechenden Berechnungsunterlagen wurden zusammengestellt und im Dezember an den Fachbereich 1/Hauptamt weitergeleitet. Zeitgleich wurden dem Verhandlungspartner der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände die Berechnungsunterlagen für die allgemeinen Pflegeleistungen und der Kosten für Unterkunft und Verpflegung vorgelegt. Dazu fanden mehrere klärende Gespräche statt.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz wurden dem Heimbeirat in seiner Sitzung vom 20.01.2010 die Berechnungsunterlagen vorgelegt und entsprechend § 30 Heimmitwirkungsverordnung wurde der Heimbeirat um Stellungnahme gebeten. Der Heimbeirat sieht die Notwendigkeit der Anpassung, stimmt aber der beantragten Höhe nicht zu. Diese hätte Mehrkosten um täglich 4 EUR bedeutet. Der Heimbeirat würde einer Anpassung um täglich 1 bis 1,50 EUR eher zustimmen.

 

Am Nachmittag des 22.01.2010 haben die Verhandlungspartner ein neues Angebot vorgelegt. Dies sieht eine Anpassung der allgemeinen Pflegeleistungen zwischen 0,49 und 0,65 EUR und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung um 0,76 EUR vor. Die täglichen Mehrkosten liegen je nach Pflegestufe zwischen 1,25 EUR und 1,41 EUR. Die monatlichen Heimkosten würden sich in den Pflegestufen 0 bis III um 39,24 €, 38,33 €, 38,03 € bzw. 42,89 € erhöhen.

 

Eine Entgeltvereinbarung könnte – bei entsprechender Annahme unserer Seite – ab 01.03.2010 geschlossen werden. Um eine Anpassung der allgemeinen Pflegeleistungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu diesem Zeitpunkt vornehmen zu können, wurden die Leistungsempfänger (Heimbewohner und deren gesetzliche Vertreter) mit Schreiben vom 27.01.2010 von der Aufnahme von Pflegesatzverhandlungen und der beabsichtigten Anpassung informiert. Die notwendige Anpassung wurde entsprechend begründet.