Beschluss:
Die Senioren- und Altenheim - Kommission und
der Kultur- und Sportausschuss empfehlen dem Stadtrat dem Vorschlag der
Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken
zuzustimmen und die allgemeinen Pflegeleistungen und leistungsbezogenen
Entgelte in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und
Pflegeheime zum 01.03.2010 wie folgt anzupassen:
Pflegestufe 0 |
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für pflegebedingten Aufwand von |
29,51 € |
auf |
30,04 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
17,95 € |
auf |
18,71 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
51,54 € 54,72 € |
auf auf |
52,83 € 56,01 € |
Pflegestufe I |
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für pflegebedingten Aufwand von |
51,31 € |
auf |
51,81 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
17,95 € |
auf |
18,71 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
73,34 € 76,52 € |
auf auf |
74,60 € 77,78 € |
Pflegestufe II |
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für pflegebedingten Aufwand von |
64,46 € |
auf |
64,95 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
17,95 € |
auf |
18,71 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
86,49 € 89,67 € |
auf auf |
87,74 € 90,92 € |
Pflegestufe III |
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für pflegebedingten Aufwand von |
74,15 € |
auf |
74,80 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
17,95 € |
auf |
18,71 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
96,18 € 99,36 € |
auf auf |
97,59 € 100,77€ |
Die Heimleitung hatte im November 2009 Kontakt mit der
Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und dem Bezirk Mittelfranken
aufgenommen mit dem Ziel, die Pflegesätze für die allgemeinen Pflegeleistungen
und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ab 01.01.2009 anzupassen.
Die entsprechenden Berechnungsunterlagen wurden zusammengestellt und im
Dezember an den Fachbereich 1/Hauptamt weitergeleitet. Zeitgleich wurden dem
Verhandlungspartner der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände die
Berechnungsunterlagen für die allgemeinen Pflegeleistungen und der Kosten für
Unterkunft und Verpflegung vorgelegt. Dazu fanden mehrere klärende Gespräche
statt.
Gemäß Art. 5 Abs. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz wurden dem
Heimbeirat in seiner Sitzung vom 20.01.2010 die Berechnungsunterlagen vorgelegt
und entsprechend § 30 Heimmitwirkungsverordnung wurde der Heimbeirat um
Stellungnahme gebeten. Der Heimbeirat sieht die Notwendigkeit der Anpassung,
stimmt aber der beantragten Höhe nicht zu. Diese hätte Mehrkosten um täglich 4
EUR bedeutet. Der Heimbeirat würde einer Anpassung um täglich 1 bis 1,50 EUR
eher zustimmen.
Am Nachmittag des 22.01.2010 haben die Verhandlungspartner ein neues
Angebot vorgelegt. Dies sieht eine Anpassung der allgemeinen Pflegeleistungen
zwischen 0,49 und 0,65 EUR und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung um
0,76 EUR vor. Die täglichen Mehrkosten liegen je nach Pflegestufe zwischen 1,25
EUR und 1,41 EUR. Die monatlichen Heimkosten würden sich in den Pflegestufen 0
bis III um 39,24 €, 38,33 €, 38,03 € bzw. 42,89 € erhöhen.
Eine Entgeltvereinbarung könnte – bei entsprechender Annahme unserer
Seite – ab 01.03.2010 geschlossen werden. Um eine Anpassung der allgemeinen
Pflegeleistungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu diesem
Zeitpunkt vornehmen zu können, wurden die Leistungsempfänger (Heimbewohner und
deren gesetzliche Vertreter) mit Schreiben vom 27.01.2010 von der Aufnahme von
Pflegesatzverhandlungen und der beabsichtigten Anpassung informiert. Die
notwendige Anpassung wurde entsprechend begründet.