Betreff
Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 "Tucherweg - Geuderstraße" im Ortsteil Heuchling
Vorlage
FB 5/064/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 50 „Tucherweg – Geuderstraße“ die Machbarkeit einer Änderung des Bebauungsplans zu prüfen und einen Tekturplanentwurf auszuarbeiten mit dem Ziel, für die Grundstücke nordöstlich der Geuderstraße eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 50 „Tucherweg – Geuderstraße“ ist seit April 1970 rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Bergfriedstraße und der Schulstraße mit den Straßenzügen Maasenbachstraße, Tucherweg und Geuderstraße (vormals Siedlerstraße).

 

Bebauungsplan Nr. 50 „Tucherweg – Geuderstraße“

 

Es handelt sich gem. § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) um ein „Reines Wohngebiet“. Der Bebauungsplan enthält für den gesamten Geltungsbereich u.a. folgende Festsetzungen:

 

1.      nur Einzel- und Doppelhäuserhäuser zulässig,

2.      zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze

3.      GRZ 0,4

4.      GFZ 0,7

5.      Baugrenzen bzw. Baulinien

6.      teilweise festgesetzte Flächen für Garagen.

Für die Grundstücke nordöstlich der Geuderstraße enthält der Bebauungsplan eine Bauzeile an der Straße, im rückwärtigen Bereich sind Flächen für Garagen festgesetzt. Die Grundstücke sind mit Doppelhäusern bebaut, lediglich auf dem Eckgrundstück an der Schulstraße steht ein freistehendes Einzelhaus.

 

Aktueller Auszug aus der digitalen Flurkarte (DFK

 

Nun wurde von einem Grundstückseigentümer angefragt, ob eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Nachverdichtung in diesem Bereich aufgrund der Grundstücksgrößen vertretbar. Allerdings erfordert dies eine Änderung des Bebauungsplans.