Betreff
Gemeinde Neunkirchen a.Sand
- Einbeziehungssatzung "Speikener Straße";
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 35 Abs. 6 Satz 5 bzw. § 13 BauGB
Vorlage
FB 5/063/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

1.    Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Speikerner Straße“ wird zur Kenntnis genommen.

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben

 

 

Anlage in Session: Begründung

Die Gemeinde Neunkirchen a.Sand hat beschlossen, im Ortsteil Neunkirchen eine Satzung zur Einbeziehung von bisherigen Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortskerns. Weiter östlich des Plangebiets folgen weitere Gebäude, wobei diese durch landwirtschaftlich genutzte Flächen vom Ortskern getrennt sind.

Lage im Gemeindegebiete

Geltungsbereich

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung zu erheben.