- Einbeziehungssatzung "Speikener Straße";
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 35 Abs. 6 Satz 5 bzw. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Speikerner Straße“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben
Anlage in Session: Begründung
Die Gemeinde Neunkirchen a.Sand hat beschlossen, im Ortsteil Neunkirchen eine Satzung zur Einbeziehung von bisherigen Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortskerns. Weiter östlich des Plangebiets folgen weitere Gebäude, wobei diese durch landwirtschaftlich genutzte Flächen vom Ortskern getrennt sind.
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Lage
im Gemeindegebiete |
Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der
Aufstellung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen
die Planung zu erheben.