Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Die
künftige Nutzung des Pfründnerhauses erfolgt grundsätzlich durch das
Stadtarchiv. Hierfür sind die notwendigen Flächen zu ermitteln. Flächen, die
durch das Stadtarchiv nicht genutzt werden, können anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Eine Entscheidung hierüber wird nach Ermittlung des
Flächenbedarfs getroffen. Weiterhin soll eine Nutzung des Spitalhofs als
Veranstaltungsfläche in die Planungen mit einbezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Raumkonzept und eine Kostenschätzung zu erarbeiten.
Hierfür werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 100.000,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
3. Das Raumkonzept und die Kostenschätzung sind dem Stadtrat zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorzulegen.
Zur Erörterung der möglichen
künftigen Nutzung des Pfründnerhauses fand am 18.06.2019 eine Besprechung im
Rathaus statt. Das Protokoll ist dieser Arbeitsunterlage als nichtöffentliche
Anlage beigefügt.
Nach Ansicht der Verwaltung
sollte sich eine künftige Nutzung des Pfründnerhauses in erster Linie am
Raumbedarf des Stadtarchivs orientieren. Hier werden dringend Flächen zur
Lagerung der städtischen Archivunterlagen sowie Depotflächen für die
städtischen Sammlungen benötigt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst
den Flächenbedarf zu ermitteln, welcher für die ordnungsgemäße
Aufgabenerfüllung im Archiv erforderlich ist. Flächen, welche künftig nicht für
die Nutzung durch das Archiv in Anspruch genommen werden, könnten dann einer
anderweitigen Nutzung (z.B. durch Vereine, Verbände, Organisationen) zugeführt
werden. Des Weiteren sollten Flächen für Ausstellungen zur Verfügung gestellt
werden. Die Entscheidung darüber, welche Nutzungen dann künftig neben dem
Stadtarchiv im Pfründnerhaus zugelassen werden, sollte erst zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen werden, wenn die hierfür in Frage kommenden Flächen
ermittelt wurden.
Weiterhin sollte die Nutzung
des Spitalhofs als Veranstaltungsfläche in die Planungen mit einbezogen werden.
Seitens der Verwaltung wird
daher folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
-
Beschluss
eines Gesamtkonzepts zur künftigen Nutzung des Pfründnerhauses durch den
Stadtrat (2019),
-
Mittelbereitstellung
für Planungsleistungen im Haushalt 2020 i. H. v. 100.000,00 EUR,
-
Vorstellung
der Entwurfsplanung zur Genehmigung durch den Stadtrat,
-
Mittelbereitstellung
in den künftigen Haushalten bzw. Finanzplanungen,
-
Umsetzung
entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrats.
Die Verwaltung möchte aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich eine Nutzung des Pfründnerhauses auch dauerhaft auf den Verwaltungshaushalt auswirken wird. Hier sind Ausgaben für z.B. Unterhalt, Reinigung, Hausmeister oder weiteres Personal entsprechend zu berücksichtigen.