- Bevollmächtigung zur Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Der Stadtrat
bevollmächtigt den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner
Sitzung am 1.10.2019 über die Auftragsvergabe für die Kanalverlegung Industriestraße
mit Regenwasserbehandlung und vorbereitender Erschließung mit Leerrohren zu
entscheiden.
2. Die frei zu vergebende Nachtragssumme für die Kanalverlegung Industriestraße mit Regenwasserbehandlung und vorbereitender Erschließung mit Leerrohren wird auf 100.000 € erhöht.
Zur
abwassertechnischen Erschließung der Grundstücke Fl.Nr. 908/9, 908/10 und
908/11 sowie der Grundstücke im Einmündungsbereich der Industriestraße zur LAU
7 muss der Kanal in der Industriestraße verlängert werden. Hierzu wird ein
Schmutzwasserkanal verlegt. Zur Entsorgung des Regenwassers wird ein
Absetzbecken mit Regenrückhaltung errichtet und zur Verbesserung der
hydraulischen Situation im Einmündungsbereich der Industriestraße wird ein
vorhandener Kanal DN 150 gegen einen größeren Kanal DN 300 ausgewechselt.
Im Zuge der
Kanalverlegung sollen auch Leerrohre für Strom, Wasser und LWL verlegt werden.
Um den Verkehr im Einmündungsbereich der Industriestraße zur LAU 7 und der
Staatsstraße möglichst wenig zu behindern, sollen der Schmutzwasserkanal sowie
die Leerrohre im Spülbohrverfahren ohne Aufgrabung verlegt werden. Dadurch
erübrigt sich eine aufwändige und teure Ampelanlage.
Weil mit der
Bebauung der Grundstücke im nächsten Frühjahr begonnen werden soll und vorher
die abwassertechnische Erschließung sichergestellt werden muss, war es
notwendig die erforderlichen Maßnahmen unmittelbar nach Abschluss der Planungen
auszuschreiben. Auf Basis des
vorliegenden Kostenanschlags auf LV- Basis können sich die Kosten für
die zu vergebende Gesamtmaßnahme auf bis zu rd. 580.000 € brutto belaufen und
liegen damit über der Wertgrenze, innerhalb der der BUS selbstständig in seiner
Zuständigkeit entscheiden kann. Die Submission erfolgte am 10.9.2019.
Aufgrund der
Dringlichkeit möchte die Verwaltung eine Auftragsvergabe im BUS am 01.10.2019
gemäß dem vorliegenden Vergabevorschlag der Verwaltung beschließen lassen. Dazu
ist es notwendig, dass der Stadtrat den BUS unter der Voraussetzung, dass der
Kostenrahmen eingehalten wird, bevollmächtigt, in seiner Sitzung am 01.10.2019
über die Auftragsvergabe zu beschließen.
Gem.
Geschäftsordnung vom 02.05.2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe e) gehören
"Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen
die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht
mehr als 15.000 € erhöhen" zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters
im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Für die
anstehende Vergabe bedeutet dies, dass jeder Nachtrag ab einem Gesamtwert von
15.000 € im Bau- Umwelt- und Entwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade
bei umfangreichen Maßnahmen im schwierigen Gelände wie dem Bau der
Regenrückhaltung und den Spülbohrungen können zusätzlich notwendige Leistungen
deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden Nachtragsangebote häufig sehr
kurzfristig gestellt und fordern eine schnelle Entscheidung. Eine Behandlung
der entsprechenden Nachtragsangebote im Bau- Stadtentwicklungsausschuss kann ab
diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit
entsprechenden terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs im Einzelfall um Erhöhung des unter § 13 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe e) Geschäftsordnung genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 100.000 €.