Betreff
Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet "Nuschelberg" für die Grundstücke FlNr. 415/5, 415/6, 419/7 und 415 (Teilfläche) der Gemarkung Günthersbühl
Vorlage
FB 5/053/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Nürnberger Land die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nuschelberg“ für die Grundstücke FlNr. 415/5, 415/6, 419/7 und 415 (Teilfläche) Gemarkung Günthersbühl zu beantragen.

Anlage: Geltungsbereich Rücknahme Landschaftsschutzgebiet Nuschelberg vom 23.07.2019.

Für den nördlichen Teilbereich des Grundstückes FlNr. 415 Gemarkung Günthersbühl schlägt die Verwaltung die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vor (siehe FB 5/051/2019). Da dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet „Nuschelberg“ (Verordnung vom 28.08.1970) liegt, ist beim Landkreis Nürnberger Land die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen.

Die Grundstücke FlNr. 415/ 5, 415/6 und 419/7 Gemarkung Günthersbühl sind bereits mit Wohnhäusern (1981/ 1982/ 2000) bebaut. Die Grundstücke befinden sich ebenfalls innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nuschelberg. Da hier bereits seit Jahren ein Gebäudebestand vorliegt, sollte der Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes in diesem Zuge berichtigt werden und auch für diese Grundstücke die Herausnahme beantragt werden.

    
Auszug aus dem FNP