Betreff
Beleuchtung des Geh- und Radweges zwischen Weigenhofen und Schönberg
Vorlage
FB 5/050/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Die Nähe beider Ortschaften rechtfertigt grundsätzlich die Prüfung einer Wegebeleuchtung. Jedoch aufgrund des Grundsatzes außerhalb von Ortschaften keine Straßen- oder Wegebeleuchtungen vorzusehen, verbunden mit der Lichtverschmutzung/Artenschutz gerade in den Außerortsbereichen wird vorgeschlagen, keine Straßenbeleuchtung auf dem Radweg entlang der LAU 7 zwischen Weigenhofen und Schönberg aufzustellen. Die verhältnismäßig geringe Anzahl an möglichen Nutzern im Allgemeinen und vor allem in den Zeiten und Monaten in denen die Beleuchtung überhaupt angeschaltet ist, rechtfertigt die Investitionen in Höhe von ca. 41.500 € nicht. 

Anlage 1         Antrag der FW vom 13.03.2019

Anlage 2         Schreiben Bund Naturschutz vom 29.04.2019

 

           

Mit Schreiben vom 13. März 2019 hat die Fraktion Freie Wähler den Antrag zur Herstellung einer Geh- und Radwegbeleuchtung von Weigenhofen nach Schönberg vorgelegt.

Dieser Antrag, der lt. Antragsschreiben auch von der Bevölkerung aus Weigenhofen und Schönberg befürwortet wird, liegt als Anlage bei. Als Gründe werden die starke Benutzung des Weges zum Erreichen von Schul- und gesellschaftlichen Einrichtungen zwischen beiden Ortschaften, auch bei Nacht genannt.

 

Der Geh- und Radweg führt eigenständig parallel zur LAU 7 zwischen den Ortsteilen Weigenhofen und Schönberg.

 

Ein aktuelles Angebot der Main-Donau Netzgesellschaft mit 7 modernen LED Lampen mit 15 Watt und Absenkung der Leistung in der Nacht zwischen etwa 23 Uhr und 5 Uhr um 50% liegt der Stadtverwaltung vor. Die Kosten für die Lampen mit Kabel, jedoch ohne Grabarbeiten belaufen sich auf rd. 14.000 €. Für die Grabarbeiten auf einer Länge von rd. 350 Metern und einer Straßenquerung im Ortseingangsbereich Weigenhofen liegt noch kein Angebot der Main-Donau Netzgesellschaft vor, es wurde jedoch nochmals als Komplettangebot angefordert. Grob geschätzt muss mit 25.000 € für die Grabarbeiten gerechnet werden, so dass sich insgesamt Kosten in Höhe von 39.000 € ergeben.

Bei eigener Ausführung über eine städt. Unterhaltsfirma würden diese Kosten noch höher ausfallen.

 

Derzeit besuchen 12 Kinder aus Weigenhofen den Hort und Kindergarten in Schönberg sowie 25 Schüler den Schulverbund Ottensoos-Schönberg. Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, entlang frequentierter Schulwege oder Wegen die stark befahren oder oft zum Erreichen von Veranstaltungen und gesellschaftlichen Einrichtungen genutzt werden, eine Beleuchtung vorzusehen. Die Anzahl der tatsächlichen Nutzer des Radwegs und vor allem die Nutzung nach Einbruch der Dunkelheit ist nicht bekannt. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Sommer vor allem Erwachsene nach Eintreten der Dunkelheit den Geh- und Radweg nutzen.

 

Die Gemeinden sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verpflichtet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen im Bereich der Ortschaft zu beleuchten. Jedoch sind außerhalb von Ortschaften keine Straßen- oder Wegebeleuchtungen vorgeschrieben.

 

Auch das Thema Lichtverschmutzung rückt immer stärker in den Fokus.

Um Fluginsekten zu schonen und eventuell mögliche gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier zu vermeiden, sollte der Anteil einer Wellenlange unter 450 nm (blaues Licht) vermieden werden. Farbtemperaturen von 3000 K bis 4000 K (warmweiß) gelten als Stand der Technik und werden bei der MDN verwendet mit zusätzlicher Abschirmung der Abstrahlung nach oben und bei Bebauung auch nach hinten. Als Beispiel wird eine alte Beleuchtung HSE 50 W mit 4.000 lm zu neuer LED 15 W mit 3.000 lm genannt. Zudem ist aus Umweltgründen der Energieverbrauch zu betrachten.

 

Der Bund Naturschutz Kreisgruppe Nürnberger Land weist mit Informationsschreiben vom 29.04.2019 darauf hin, dass insbesondere beleuchtete Straßen für Insekten unüberwindbare Barrieren darstellen und appelliert dazu, keine weiteren Straßenlampen an Ortsverbindungsstraßen zu installieren.

Neben der grundsätzlich bei Neuanlagen vorgesehenen Absenkung der Helligkeit besteht auch noch die Möglichkeit einer Komplettabschaltung der Geh- und Radwegbeleuchtung zwischen z. B. 0.30 h und 4.30 h. Hierzu wäre allerdings ein zusätzlicher Schaltschrank erforderlich, der ca. 2.500 € brutto kosten würde.