Betreff
Nutzung des Reigenplatzes nach durchgeführter Ertüchtigung
Vorlage
FB 3/009/2019
Aktenzeichen
FB 3/009/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen für den Reigenplatz werden ab dem 01.08.2019 umgesetzt.

 

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vom 26.03.2019 wurde die Ertüchtigung des Festplatzes am Kunigundenberg beschlossen. Die Maßnahmen wurden abgeschlossen.

Für die Nutzung des Reigenplatzes schlägt die Verwaltung folgende Modalitäten vor:

Vor dem Kunigundenfest ist der Platz ca. acht Wochen im Vorfeld komplett zu sperren, damit entsprechende Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können und der Reigenplatz zum Kunigundenfest in einem adäquaten Zustand zur Verfügung steht.

Eine Befahrung des Reigenplatzes mit Fahrzeugen ist wegen der eingebauten Rasensprenger generell nicht möglich um diese nicht zu beschädigen.

Der Reigenplatz ist eine städtische Liegenschaft, die über die Liegenschaftsverwaltung (FG 4.2) vergeben wird. Vorrangig erfolgt die Nutzung des Reigenplatzes durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Eine weitere Nutzung nach Verfügbarkeit kann grundsätzlich nur durch Laufer Vereine erfolgen. Als Höchstzahl von Nutzungstagen durch die Vereine werden pro Jahr 15 Tage vorgeschlagen. Für notwendige Pflegemaßnahmen wird pro Nutzungstag eine Pauschale in Höhe von 50,- € vorgeschlagen. Eine komplette Reinigung des Platzes nach der jeweiligen Veranstaltung hat durch den Nutzer zu erfolgen.

Der FB3 wird von der Liegenschaftsverwaltung über geplante Veranstaltungen unterrichtet. Erforderliche sicherheitsrechtliche Auflagen werden durch den FB3 erlassen.