Betreff
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben Erstattungszinsen Gewerbesteuer
Vorlage
FB 2/023/2019
Aktenzeichen
FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:

„Auf der Haushaltsstelle 0331.8412 Verzinsung von Steuererstattungen werden 260.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe in 2019 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt mit 20.000 Euro aus Haushaltsstelle 0331.2616, der Rest wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt.“

Im Rahmen einer erheblichen Rückzahlung aus Gewerbesteuer des Jahres 2002 zum 5. Juli 2019 waren auch die entsprechenden Erstattungszinsen festzusetzen. Dabei handelt es sich um einen Einzelbetrag von 259.860 Euro (Zinszeitraum 17 Jahre!).

Die entsprechende Haushaltsstelle 0331.8412 weist einen Ansatz von 50.000 Euro auf, der aktuell noch verfügbare Mittel von rd. 41.000 Euro zeigt. Nachdem das Vorjahresergebnis bei rd. 52.000 Euro lag, ist davon auszugehen, dass auch der bisherige Ansatz voll benötigt werden wird.

Die im Juli 2019 auszuzahlenden Erstattungszinsen müssen somit zusätzlich, also überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Im laufenden Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes ist noch kein Ergebnis in Sicht. Die Stadt Lauf a.d.Peg. erhebt bzw. erstattet die anfallenden Zinsen mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk (§§ 165, 239 AO); ggf. sich ergebende Änderungen sind nach Abschluss des Verfahrens von Amts wegen auszugleichen.

Eine zumindest teilweise Deckung ist aus eingehenden Nachzahlungszinsen (HHStelle 0331.2616) möglich, die derzeit mit rd. 23.000 Euro über Ansatz (100.000 Euro) bebucht ist. Die weiteren Deckungsmittel sind aus dem allgemeinen Haushalt aufzubringen.

Aufgrund der Höhe des überplanmäßigen Betrages obliegt die Entscheidung dem Stadtrat (§ 2 Ziff. 26 i. V. m. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b 2. Spiegelstrich der GeschO).