Betreff
Antrag des Vereins Gemeinschaft leben in Lauf e.V. auf Investitionszuschuss für die Anlage eines Generationen - Gemeinschaftsgartens
Vorlage
FB 1/037/2019
Aktenzeichen
6730-FB1/Mey
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

Dem Verein Gemeinschaft leben in Lauf e.V. wird für die Anlage eines Generationen – Gemeinschaftsgartens innerhalb der Freizeitgärten am Seespitzweg ein Investitionszuschuss i. H. v. 6.200,83 EUR gewährt.

 

Darüber hinaus wird dem Verein ein 20%iger Zuschuss zu der veranschlagten Eigenleistung i. H. v. 400,00 EUR gewährt.

 

Mit Schreiben vom 03.07.2019 beantragt der Verein „Gemeinschaft leben in Lauf e.V.“ einen Investitionszuschuss für die Anlage eines Generationen – Gemeinschaftsgartens auf einer Pachtfläche innerhalb der Freizeitgärten am Seespitzweg. Mit Beschluss des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 14.05.2019 wurde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben bereits erteilt.

 

Der Verein plant mit der Anlage des o. g. Gemeinschaftsgartens einen Treffpunkt für Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Nationen zu schaffen. Die Nutzer sollen dort die Möglichkeit haben, eigene Beete zu bewirtschaften, Gleichgesinnte zu treffen und die Anlage für selbstorganisierte Veranstaltungen, Treffen und Feiern zu nutzen. Des Weiteren soll es eine Reihe von Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Obstbäume, Naschhecken, Rasenfläche, Spielplatz…) geben, deren Bewirtschaftung und Nutzung allen zur Verfügung stehen soll.

 

Darüber hinaus soll der Gemeinschaftsgarten Raum für soziale und pädagogische Projekte bieten. Geplant sind hierzu verschiedene Kurse für die Bevölkerung und die Einladung der in Lauf links angesiedelten Kindertagesstätten zu Veranstaltungen (z. B. „Kartoffelernte“). Generell ist eine Einbeziehung und Vernetzung bestehender Vereine und Initiativen wie Obst- und Gartenbauverein, Bund Naturschutz und Schlau e.V. vorgesehen.

 

Der Gemeinschaftsgarten wird im Allgemeinen vom Antragsteller beaufsichtigt und verwaltet.

 

Der Verwaltung wurden mit dem Antrag zwei Kostenvoranschläge vorgelegt. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich dabei auf Gesamtkosten i. H. v. 62.458,34 EUR. Nach Prüfung der Unterlagen werden davon 62.008,34 EUR als förderfähige Kosten anerkannt. Der Kostenvoranschlag wurde seitens der Verwaltung positiv auf seine Plausibilität hin geprüft.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der übergeordneten Bedeutung des Vorhabens für das Allgemeinwohl einen richtliniengemäßen 10%igen Investitionszuschuss i. H. v. 6.200,83 EUR vor.

 

Der Verein beantragt zusätzlich eine 20%ige Förderung der insgesamt 200 Arbeitsstunden. In den geltenden Förderrichtlinien ist die Bezuschussung von Arbeitsstunden nicht explizit geregelt. In der Verwaltungspraxis wird diese Eigenleistung mit 10,00 EUR pro Arbeitsstunde angesetzt und es besteht die Möglichkeit diese im Rahmen des zustehenden Ermessens in der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund des hohen Eigenanteils vor, die angesetzten Arbeitsstunden i. H. v. 400,00 EUR zu fördern.