Betreff
Nachtragsantrag des TSV Lauf e.V. zur Nutzung des Dachflächenwassers
Vorlage
FB 1/034/2019
Aktenzeichen
521-FB1/Mey
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

Dem Verein TSV Lauf e.V. wird für die Mehrkosten der bereits bewilligten Maßnahme zur Nutzung des Dachflächenwassers (FB 1/010/2019) ein 20%iger Investitionszuschuss i. H. v. 1.183,54 EUR gewährt.

 

Mit Beschluss des Kultur- und Sportausschuss vom 04.04.2019 wurde dem TSV Lauf e.V. für die o. g. Investitionsmaßnahme ein Zuschuss i. H. v. 6.679,59 EUR (20% der veranschlagten Gesamtkosten) gewährt. Der zugehörige Förderbescheid wurde am 18.04.2019 ausgestellt und die Zahlung wurde umgehend angewiesen.

 

Mit Schreiben vom 10.05.2019 beantragt der Verein einen nachträglichen Investitionszuschuss für die o. g. Maßnahme. Begründet wird dies mit unerwarteten Schwierigkeiten, welche in der ersten Bauphase aufgetreten sind. Aufgrund dieser Komplikationen belaufen sich die ungeplanten Mehrkosten auf insgesamt 5.917,70 EUR. Für diese zusätzliche Summe bittet der Verein nun ebenfalls um eine Förderung von 20% (1.183,54 EUR).

 

Gemäß der vorliegenden Analyse ist die Baufirma bei den Aushubarbeiten für die Zisterne bereits nach 1,5 Metern Tiefe auf Grundwasser gestoßen. Es ist nicht auszuschließen, dass durch den hohen Grundwasserstand stetige Reparaturarbeiten notwendig werden könnten. Um spätere Nachfolgekosten aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden, wurde ein zusätzlicher Grundwasserschacht mit Kiesverfüllung und Domschacht notwendig.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass durch das sofortige Eingreifen bei derzeit offener Baugrube wesentlich unkomplizierter und wirtschaftlicher das Aufschwimmen der Tanks verhindert werden konnte als bei Notfallarbeiten, welche einen erneuten Bauaushub notwendig machen würden.

 

Die Verwaltung schlägt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen analog zu der vorangegangen Förderung der Maßnahme eine 20%ige Förderung der Mehrkosten i. H. v. 1.183,54 EUR vor.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.