Betreff
Antrag des TSV Neunhof e.V. auf Erlass von Wassergebühren
Vorlage
FB 1/031/2019
Aktenzeichen
523-FB1/Mey
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

Der Antrag des TSV Neunhof e.V. auf Erlass der Wassergebühren von 2018, respektive auf finanzielle Unterstützung diesbezüglich, wird abgelehnt.

 

 

Mit Schreiben vom 16.11.2018 wurde durch den TSV Neunhof e.V. ein Erlass der Nachzahlung für die Wassergebühren des Jahres 2018 beantragt.

 

Gemäß den Ausführungen in diesem Schreiben ist die erhöhte Nachzahlung i. H. v. insgesamt ca. 8.000,00 EUR in der langanhaltenden Hitzeperiode des Sommers ohne ausreichenden Niederschlag begründet. Um einen Spielbetrieb für die zehn Mannschaften des Vereins zu gewährleisten mussten die Rasenplätze mit mehr Wasser als üblich versorgt werden. Auf aktuelle Nachfrage bei den Städtischen Werken Lauf (StWL) wurde diese hohe Rechnung bestätigt.

 

Da im Rahmen der Vereinsförderung gem. den geltenden Richtlinien keine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz möglich ist, wurde der Antrag an StWL zur weiteren Beurteilung und zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Seitens StWL wurde ein Erlass der Wassergebühren ebenfalls, u. a. mit der Begründung, dass kein einzelner Verein bevorteilt werden soll, abgelehnt.

 

Nach mehreren Gesprächen mit dem 1. Vereinsvorsitzenden wurde mit Schreiben der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 10.05.2019 nochmals dargestellt, dass keine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz geleistet werden kann. Begründet wurde dies mit den fehlenden Grundlagen seitens der Vereinsförderrichtlinien und mit der Verhinderung eines Präzedenzfalles.

 

Dem Antragsteller wurde ebenfalls mitgeteilt, dass dem Kultur- und Sportausschuss als zuständigem Gremium, keine positive Empfehlung seitens der Verwaltung unterbreitet werden kann.