Betreff
Diverse Anträge des Segelflug-Club Lauf e.V. auf Investitionszuschüsse
Vorlage
FB 1/028/2019
Aktenzeichen
5210-FB1/Mey
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

1)    Dem Segelflug-Club Lauf e.V. wird für den Erwerb eines Segelflugzeuges Typ Discus 2c ein Investitionszuschuss i. H. v. 8.900,00 EUR gewährt.

2)    Dem Segelflug-Club Lauf e.V. wird für die Installation eines neuen Elektroanschlusses ein Investitionszuschuss i. H. v. 2.875,91 EUR gewährt.

3)    Dem Segelflug-Club Lauf e.V. wird für die Renovierung der Hallenfassade ein Investitionszuschuss i. H. v. 1.200,00 EUR gewährt.

 

 

Mit Schreiben vom 12.06.2019 beantragt der Segelflug-Club Lauf e:V. Investitionszuschüsse für insgesamt drei Investitionsmaßnahmen:

 

1) Erwerb eines Segelflugzeuges

Durch den Kauf eines Segelflugzeuges vom Typ Discus 2c möchte der Verein seinen jugendlichen Nachwuchs-Piloten für die Zukunft ein leistungs- und wettbewerbsfähiges Segelflugzeug zur Verfügung stellen.

Der Verwaltung wurde mit dem Antrag ein Angebot vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 89.000,00 EUR, inklusive Transporttrailer.

Die Verwaltung schlägt vor, hier eine 10%ige Förderung (gemäß 6a der Förderrichtlinie) i. H. v. 8.900,00 EUR für die Maßnahme zu gewähren.

 

2) Installation eines neuen Elektroanschlusses

Der Segelflug-Club bezieht im Moment seinen Strom von der ca. 200 Meter entfernten Pumpstation des Zweckverbandes Riegelsteingruppe. Durch diesen Stromanschluss steht dem Verein eine sehr geringe Leistung zur Verfügung, so dass bei Veranstaltungen der Verein mit zusätzlichen Notstromgeräten agieren muss.

Auch im Segelflugzeugbereich geht der Trend zu Elektroantrieben. Der Verein kann diesen Trend ohne den neuen Elektroanschluss nicht mitgehen. Zudem möchte der Verein die Möglichkeit nutzen einen leistungsstarken und zukunftssicheren Stromanschluss zu installieren.

Die Kosten für die Anschlussarbeiten, für das dafür benötigte Kabel und für das notwendige Fräsen der Kabeltrasse belaufen sich auf insgesamt 28.759,09 EUR.

Der Verwaltung wurde mit dem Antrag ein Kostenvoranschlag einer Elektrofirma i. H. v. 23.359,09 EUR eingereicht. Dazu kommen die o. g. Kosten für das Fräsen der Kabeltrasse i. H. v. 5.400,00 EUR. Die Kosten belaufen sich somit auf eine Gesamthöhe von 28.759,09 EUR.

Die Verwaltung schlägt vor, hier eine 10%ige Förderung (gemäß 6b der Förderrichtlinie) i. H. v. 2.875,91 EUR für die Maßnahme zu gewähren.

 

3) Renovierung der Hallenfassade

Der vor 40 Jahren errichtete Tower mit Werkstatt und Hallenstellplatz ist trotz ständiger Instandhaltungsarbeiten in die Jahre gekommen. Eine umfangreiche Gesamtrenovierung der Fassade ist unumgänglich.

Die Renovierung erfolgt in Eigenleistung des Vereins aus HPL-Platten. Die Materialkosten belaufen sich auf voraussichtlich 12.000,00 EUR.

Die Verwaltung schlägt vor, hier eine 10%ige Förderung (gemäß 6b der Förderrichtlinie) i. H. v. 1.200,00 EUR für die Maßnahme zu gewähren.

 

Die eingereichten Kostenvoranschläge der drei geplanten Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung positiv auf deren Plausibilität hin geprüft.

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.