Betreff
Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG)
- Neufassung der Verordnung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt über die Erklärung des "Sebalder Reichswaldes" zum Bannwald
Vorlage
FB 5/041/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Nach Auskunft des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt hat sich eine Änderung ergeben. Die FlNr. 125 Tfl. der Gemarkung Oedenberg wird aus der Änderung der Bannwald Verordnung herausgenommen.

 

Eine Beteiligung durch die Stadt ist somit derzeit nicht erforderlich..

 

In Session eingestellt:
Bannwaldkarte vom 25.09.2018

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt beabsichtigt, die Bannwaldverordnung für das Waldgebiet „Sebalder Reichswald“ neu zu erlassen. Hintergrund ist, dass sich der Waldbestand im Geltungsbereich der Verordnung zwischenzeitlich verändert hat und die Verordnung vom 25.07.1985 nicht mehr die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Im Rahmen des Art. 38 BayWaldG wird die Stadt Lauf im Anhörungsverfahren beteiligt, da eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 125 der Gemarkung Oedenberg zum Bannwald erklärt wurde. Es handelt sich um eine Fläche von lediglich ca. 2.200 m²

Seitens der Stadt Lauf bestehen keine Einwendungen.