Betreff
Gemeinsamer Bau eines Geh-und Radweges entlang der LAU 19 vom Kreisverkehr Himmelgarten bis Ortseingang Schönberg mit zwei Querungshilfen und Bushaltestelle
- Ermächtigung zur Auftragsvergabe
(BUS 10.07.2018)
Vorlage
FB 5/039/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.   Für die vorgesehenen Maßnahmen der Stadt Lauf im Zusammenhang mit dem Bau des Radwegs entlang der LAU 19 werden insgesamt 130.000 € als Eigenanteil der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus der Hhst. 1.6390.9510 und aus dem Deckungsring 47 „Straßen“.

 

2.   Der Landkreis Nürnberger Land wird ermächtigt, die für die Stadt Lauf erforderlichen Arbeiten an die wenigst nehmende Firma zu vergeben.

 

Im Zusammenhang mit dem Bau des Radwegs entlang der LAU 19 wird gemäß einstimmigen Beschluss des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 10.07.2018 eine weitere Querungshilfe unmittelbar vor dem Eingang der Schule gebaut und der Gehweg vor dem Schulgebäude verbreitert. Besonders durch diese Querungshilfe soll den Schülern ein sicheres Queren der Kreisstraße ermöglicht werden. Durch die Lage unmittelbar vor der Schule wird eine optimale Akzeptanz erreicht.

Außerdem werden die bestehende Bushaltestelle barrierefrei umgebaut und dabei auch die Parkplätze an der Bushaltestelle neu geordnet.

Auf Anregung der Stadt wird zudem am Beginn des Radwegs am Ortseingang von Schönberg eine weitere Querungshilfe angelegt. An den Kosten dieser Querungshilfe beteiligt sich auch der Landkreis.

Des Weiteren wird die Fahrbahndecke im Bereich der beiden Querungshilfen und dazwischen auf ganze Breite erneuert. Diese Deckensanierung war bislang nicht vorgesehen.

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses hat ebenfalls in der Sitzung am 10.07.2018 einstimmig dem Abschluss einer Durchführungsvereinbarung mit dem Landkreis zugestimmt. In dieser Vereinbarung werden der Umfang und die Abwicklung sowie der spätere Unterhalt geregelt.

Mit Zwischenmitteilung vom 18.03.2019 hat die Regierung von Mittelfranken bestätigt, dass es sich um ein aus BayGVFG Mitteln förderfähiges Projekt handelt.

Der Landkreis Nürnberger Land hat die erforderlichen Arbeiten ausgeschrieben. Nachdem die Submission erst am 18.06.2019 stattfindet, können die Kosten für die Stadt Lauf nur geschätzt werden. Diese belaufen sich für die Stadt Lauf belaufen sich inklusive Nebenkosten auf ca. 211.000 €. Bei einer angenommen Förderung von ca. 50 % der förderfähigen Kosten würde der Eigenanteil der Stadt ca. 130.000 € betragen. Der Eigenanteil der Stadt Lauf an der Querungshilfe am Ende des Radwegs beträgt, einschl. der Kosten für die erforderliche Beleuchtung, dabei ca. 30.000 €.

Auf der HhSt. 1.6390.9510 sind im Haushalt 2018 und 2019, sowie als VE in 2020 insgesamt 90.000 € eingeplant. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel können aber aus dem Deckungsring 47 „Straßen“ finanziert werden.