Betreff
Generalsanierung Kunigundenschule
-Elektroarbeiten
-Nachtrag wegen Bauzeitverlängerung
Vorlage
FB 5/034/2019
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

Dem Vergleich zwischen der Stadt Lauf und der Firma Bosch in Höhe von 85.553,69 € wird zugestimmt.

 

Durch die Verlängerung der Bauzeit im Rahmen der Generalsanierung Kunigundenschule (bedingt durch die Asbestsanierung und mehrere Konkurse von Firmen) entsteht den ausführenden Firmen ein grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung.

Für den BA II hat auch die Firma Bosch eine Forderung zur Bauzeitverlängerung angemeldet.

Über die wöchentliche Mehrvergütung wurde bereits im März 2018 eine grundsätzliche Einigung erzielt. Die genaue Höhe der Mehrvergütung konnte jedoch erst jetzt im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung errechnet werden nachdem die tatsächliche Bauzeit als Grundlage bekannt war.

Im Rahmen eines Nachtrags beträgt die Mehrvergütung 85.553,69 € brutto.

Auch in diesem Fall wurde Hr. Rechtsanwalt Döbler mit der Prüfung des Anspruchs der Fa. Bosch beauftragt. Seitens des Bauamtes und Herrn Rechtsanwalt Döbler wird die Zustimmung auch zu diesem Vergleich empfohlen.

Eine Berechnung des kommunalen Prüfungsverbands kam ebenfalls zu dem Ergebnis einer Anspruchshöhe im gleichen Rahmen.

Die erforderliche frei zu vergebende Nachtragssumme wurde bereits im BUS vom 14.05.2019 beschlossen.

Die Kosten befinden sich im Kostenrahmen. Diese stehen unter der Haushaltsstelle 1.2121.9450 zur Verfügung.

Die Verwaltung bittet daher Zustimmung zum Vergleich zwischen der Stadt Lauf und der Firma Bosch.