Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Widmungen und Umstufungen im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz und in einigen Ortsteilen
Vorlage
BA/131/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Aufgrund des Art. 6 BayStrWG werden die nachstehenden Straßen und Wege mit sofortiger Wirkung zu Ortsstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen bzw. beschränkt-öffentlichen Wege (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 in Verbindung mit Art. 46 und Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:

 

 

Ortstraßen - Neuwidmungen:



1.         Parkplatz am Bitterbach

Auf dem Grundstück FlNr. 1418/23 (Teilfläche) Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wurde ein öffentlicher Parkplatz angelegt. Er wird als Ortsstraße gewidmet, hat seinen Anfangspunkt an der Zufahrt zu den Parkplätzen am Bitterbach und endet nach 70 m in nordöstlicher Richtung auf dem Grundstück FlNr. 1418/23 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz. Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,070 km.

2.         Orffstraße

Die Orffstraße auf dem Grundstück FlNr. 2231/2 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird zur Ortstraße gewidmet. Sie beginnt an der Schubertstraße und endet an der Beethovenstraße. Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,082 km.


3.         Oskar-Sembach-Ring

Der Oskar-Sembach-Ring wird auf den Grundstücken FlNr. 1000/4, 1000/16, 1000/33 und 1000/34 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz zur Ortsstraße gewidmet. Der äußere Ring beginnt an der Abzweigung von der Bundesstraße 14 und endet bei der Brücke Christoph-Treu-Straße.
Der innere Ring zweigt vom äußeren Ring an der Nordecke des Grundstücks FlNr. 1000/19 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz ab und mündet bei der Ostecke des Grundstücks FlNr. 1000/14 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wieder dort ein.
Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,995 km.

4.         Zufahrt zum S-Bahnhof Lauf-West

Die Zufahrt zum S-Bahnhof Lauf links wird zur selbstständigen Ortsstraße gewidmet. Sie verläuft auf dem Grundstück FlNr. 1000/7 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz, beginnt an der Einmündung des Oskar-Sembach-Rings und endet beim beschränkt-öffentlichen Weg „Lettenweg“. Die Gesamtlänge der gewidmeten Straße beträgt 0,185 km


Ortstraßen – Veränderungen


5.           Lettenweg (Ortsstraße Nr. 1)

a)   Der Lettenweg wird auf einer Länge von 275 m zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft (frühere Grundstücke FlNr. 1200/5 und 1200/12 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz, Teilflächen). Dieser Fuß- und Radweg an der S-Bahnhaltestelle Lauf-West verläuft auf dem Grundstück FlNr. 1000/12 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz und ist für den Fuß- und Radfahrerverkehr gewidmet.
Er beginnt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Lettenweg“ und endet an der Zufahrt zur Straße „Zufahrt zum S-Bahnhof Lauf links.“

b)  Die verbleibende Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Lettenweg von 885 m auf den Grundstücken FlNr. 396 Gemarkung Wetzendorf, FlNr. 1200 und 1200/25 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz Teilfläche wird um das Grundstück FlNr. 1200/24 erweitert (105 m) und hat danach eine neue Gesamtlänge von 0,990 km. Neuer Endpunkt der Gemeindeverbindungsstraße ist die Einmündung in den Oskar-Sembach-Ring.

6.           Die Rudolfshofer Straße (Ortsstraße Nr. 101) wird um das Grundstück FlNr. 1453/4 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz erweitert, da diese Stichstraße von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nach der erstmaligen Herstellung durch den Erschließungsträger in ihre Unterhaltslast übernommen wurde. Sie ist weniger als 100 m lang und daher Bestandteil der Rudolfshofer Straße.

Weiter wird das Grundstück FlNr. 1379/46 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch das Grundstück FlNr. 386/2 ersetzt, nachdem im Einmündungsbereich von der Nürnberger Straße eine Vermessung erfolgt ist.

7.           Die Waldluststraße (Ortsstraße Nr. 219) wird um eine Teilstrecke auf dem Grundstück FlNr. 1000/2 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz verlängert. Diese Strecke ist 70 m lang, die Waldluststraße insgesamt damit 0,433 km
Die gewidmete Straße beginnt nach der Unterführung unter der Bundesstraße 14 und endet bei der Einmündung in den Oskar-Sembach-Ring.

8.           Die Bertholdstraße (Ortstraße Nr. 290) im Gemeindeteil Schönberg wird um die Stichstraße auf dem Grundstück FlNr. 138/11 Gemarkung Schönberg verlängert.

Die neu zu widmende Stichstraße ist 60 m lang. Die Gesamtlänge der Bertholdstraße beträgt danach 174 m.
Die gewidmete Straße beginnt an der Straße „Alter Weg“ und endet a) an der Tiergartenstraße und b) an der Westgrenze der Grundstücke FlNr. 137/10 und 137/11 Gemarkung Schönberg.

9.           Die Ortstraße Höflas (Ortsstraße Nr. 346) im Gemeindeteil Dehnberg wird um die Stichstraße auf dem Grundstück FlNr. 25/2 Gemarkung Dehnberg erweitert. Der Stich beginnt an der Ostgrenze des Grundstücks FlNr. 32 Gemarkung Dehnberg und endet an der Südgrenze der Grundstücke FlNr. 32/1 und 32/2 Gemarkung Dehnberg. Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,030 km. Die Ortsstraße Höflas ist damit insgesamt 0,485 km lang.

12.   Wohnstraße an der Hersbrucker Straße (Ortsstraße Nr. 400)

a)  Die Wohnstraße an der Hersbrucker Straße wird auf einer Länge von 85 m zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft. Dieser selbstständige Fuß- und Radweg an der Hersbrucker Straße weiterhin auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 538/19 Gemarkung Heuchling. Er beginnt an der Wohnstraße an der Hersbrucker Straße und endet bei der Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg von der Hersbrucker Straße – EWS-Markt – zur Siechenlohstraße (Nr. 169).

b)  Die verbleibende Teilstrecke der Wohnstraße an der Hersbrucker Straße von 70 m beginnt an der Hersbrucker Straße und endet bei den Garagen auf dem Grundstück FlNr. 629 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz.

13.       Mozartstraße (Ortsstraße Nr. 431)

 

Die Mozartstraße wird um den inneren Ring auf dem Grundstück FlNr. 2270 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz erweitert. Er beginnt am äußeren Ring der Mozartstraße an der Südostgrenze des Grundstücks FlNr. 2283 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz und endet an der Südwestgrenze des Grundstücks FlNr. 2275 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz. Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,146 km. Die Gesamtlänge der beiden Straßenzüge der Mozartstraße beträgt danach 0,456 km.

14.  Kirchenweg (Ortstraße Nr. 242)

a)  Der Kirchenweg im Ortsteil Neunhof wird auf einer Teillänge von 42 m auf dem Grundstück FlNr. 27 Gemarkung Neunhof Teilfläche zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft (Verbindungsweg Kirchenweg). In diesem Bereich kann er nur von Fußgängern benutzt werden.

b)  Die beiden restlichen Teilstücke des Kirchenweges bleiben weiter als Ortsstraße gewidmet. Sie sind 15 und 122 m lang. Neue Endpunkte der Ortstraße sind die Nordgrenze des Grundstücks FlNr. 27 Gemarkung Neunhof, Südwestgrenze des Grundstücks FlNr. 26 Gemarkung Neunhof und die Ortsstraße „Welserplatz“.

15.  Ochsenkopfweg (Ortsstraße Nr. 243)

 

       Der Ochsenkopfweg im Ortsteil Neunhof wird auf die gesamte Länge zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft. Er ist für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen.


16.   Brünnelweg (Ortsstraße Nr. 250)

a)  Der Brünnelweg im Ortsteil Schönberg verläuft auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 126/64 Gemarkung Schönberg und ist 40 m lang. Er beginnt am Schönberger Marktplatz und endet an der Nordgrenze des Grundstücks FlNr. 53 Gemarkung Schönberg.

b)    Die verbleibende Reststrecke von 43 m wird zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft. Dieser selbstständige Fußweg beginnt an der verbleibenden Ortsstraße Brünnelweg und endet bei der Einmündung in den selbständigen Gehweg „In der Zeil“ (Nr. 111).

 

II.         Beschränkt-öffentliche Wege:

 

  1. Fußweg an der Mozartstraße

    Der Fußweg an der Mozartstraße wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Er verläuft auf den Grundstücken FlNr. 2261/1 und einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2255 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz, beginnt an der Nordostgrenze des Grundstücks FlNr. 2264/0 und endet bei der Einmündung in den äußeren Ring der Mozartstraße. Er kann als selbstständiger Fußweg benutzt werden.

  2. Verlängerung der Stichstraße beim EWS-Markt

    Die Verlängerung der Stichstraße beim EWS-Markt wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Er verläuft auf dem Grundstück FlNr. 551/2 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz, beginnt bei der Einmündung von der Stichstraße an der Hersbrucker Straße und endet bei der Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 169 (Geh- und Radweg von der Hersbrucker Straße – EWS-Markt – zur Siechenlohstraße). Die Länge der gewidmeten Strecke beträgt 0,107 km. Er darf von Fußgängern, Radfahrern und Anliegern benutzt werden.

  3. Verbindungsweg zwischen Kattowitzer und Danziger Straße

    Der Verbindungsweg zwischen Kattowitzer und Danziger Straße wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Er verläuft auf den Grundstücken FlNr. 474/9 und 473/33 Gemarkung Veldershof, beginnt am Ende der Danziger Straße und mündet in die Kattowitzer Straße ein. Er kann als selbstständiger Fuß- und Radweg benutzt werden.

  4. Fuß- und Radweg von der Neunhofer Hauptstraße zur Weiherstraße

    Der Fuß- und Radweg von der Neunhofer Hauptstraße zur Weiherstraße im Ortsteil Neunhof wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Er verläuft auf dem Grundstück FlNr. 61/2 Gemarkung Neunhof, beginnt an der Einmündung der „Neunhofer Hauptstraße“ und endet an der „Weiherstraße“. Die Gesamtlänge des gewidmeten Weges beträgt 0,054 km. Er kann als selbstständiger Fuß- und Radweg genutzt werden.

  5. Fuß- und Radweg von der Steinbruchstraße zur Straße „Am Welserbach“

    Der Fuß- und Radweg von der Steinbruchstraße zur Straße Am Welserbach im Ortsteil Neunhof wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Er verläuft auf dem Grundstück FlNr. 994/21 Gemarkung Neunhof, beginnt an der Einmündung der „Steinbruchstraße“ und endet an der Straße „Am Welserbach“. Die Gesamtlänge des gewidmeten Weges beträgt 0,022 km. Er kann als selbstständiger Fuß- und Radweg genutzt werden.

  6. Fußweg von der Meissenbachstraße zur Altung

    Auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 462/26 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz verläuft ein beschränkt-öffentlicher Weg als Verbindung zwischen der Meissenbachstraße und der Altung. Er ist als selbstständiger Gehweg zu widmen und 0,026 km lang.

 

 

Durch den Neubau verschiedener Straßen und Wege, wegen Änderung der Verkehrsbedeutung und aufgrund der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist es erforderlich, verschiedene Straßen und Wege im Stadtgebiet Lauf und in einigen Ortsteilen im Sinne des Bayerischen Straßen – und Wegegesetzes zu widmen bzw. umzustufen.