Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Einziehung von Ortsstraßen
Vorlage
FB 4/012/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Das südwestliche Teilstück (Parkplätze) der Ortsstraße Nr. 112 „Schlachthofplatz“ wird mit einer Länge von ca. 0,048km gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Absatz 2 BayStrWG aus Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen.

Die Verfügung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 die Absicht beschlossen, das südwestliche Teilstück (Parkplätze) der Ortsstraße Nr. 112 „Schlachthofplatz“ mit einer Länge von ca. 0,0048 km einzuziehen. Die Einziehungsabsicht wurde ab 11.03.2019 durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der 3 Monatsfrist wurden an die Stadt Lauf a.d.Pegnitz keine Einwendungen herangetragen, so dass nun die Einziehung erfolgen kann.